Entscheidung über Kauf von Ackerland BG Rossbächle
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Guten Tag,
bitte beantworten Sie folgende Fragen:
Im Fall BG Rossbächle in Freiburg Munzingen wurde ein unerschlossener Acker (kein Bauland bzw. Bauerwartungsland) für das über 40-fache des von der Stadt Freiburg ausgewiesenen Bodenrichtwertes gekauft. Ein Rücktrittsrecht, für den Fall dass dieser Acker nicht bebaut werden kann, wurde nicht vereinbart.
Wer bzw. welche Behörde (Behörden) hat über diese Vorgehensweisen entschieden bzw. wer oder welche Behörde (Behörden) waren im Falle des BG Rossbächle für diese Entscheidung/Vorgehensweise verantwortlich? Wann ist der Kaufvertrag unterschrieben worden und wer war zu diesem Zeitpunkt Leiter der verantwortlichen Behörde (Behörden)?
Wurde diese Entscheidung (extreme Kosten für einen Acker und fehlendes Rücktrittsrecht) vor dem Kauf öffentlich bekannt gegeben und/oder durch den Gemeinderat bewilligt?
Wusste der Ortschaftrat Munzingen von dieser Vertragsgestaltung?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum20. Oktober 2023
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22. November 2023
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