Entscheidung und Kosten anderer externer Postdienstleister.

Die frühere Behörde „Deutsche Bundespost“ wurde 1995 Privatisiert und ist zur Deutsche Post AG geworden.

Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Post_AG

Die jetzige Deutsche Post AG hat im Jahr 2011 eine Netto-Dividendenrendite von 5,9 % pro Aktie erbracht.

An der Deutsche Post AG ist auch die KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau (Als Bank des Bundes und der Länder) mit 25,5 % beteiligt.

Quelle:
http://www.dp-dhl.com/de/investoren/service/faqs.html
sowie
http://www.dp-dhl.com/de/investoren/aktie/aktionaersstruktur.html

Seit längerer Zeit versenden verschiedene Behörden die anfallende Post über private Briefdienste wie LVZ Post, Citipost o.ä. die billigere Preise anbieten als die Deutsche Post AG.

Verschiedene private Dienstleister sind in der Presse und in Reportagen in Kritik geraten durch schlechte Arbeitsbedingungen und niedrige Löhne/ Gehälter.

Auch haben genau solche privaten Dienstleister die von den Behörden Aufträge erhalten haben die Bundesrepublik verklagt.

Quelle:
http://www.taz.de/!14756/
sowie
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/pin-verklagt-bundesrepublik-deutschland-a-871127.html

Bitte beantworten Sie mir dazu folgende Fragen:

Wieso wurde die Entscheidung getroffen die Postdienstleistungen bei Behörden an private Unternehmen zu übergeben anstatt bei der Deusche Post AG zu lassen an der der die KfW zu einem großen Anteil mit beteiligt ist?

Wer hat die Entscheidung genau getroffen?

Welche Kosten wurden bei Behörden gespart und sind durch diese Einsparungen wo anders Reduzierungen aufgetreten (Lohnsteuer, Gewerbesteuer, Anzahl der Beschäftigten)?

Wie hat sich eine eventuelle Einsparungen bei den Behörden positiv für den Bürger ausgewirkt?

Vielen Dank im Voraus.

Antwort verspätet

  • Datum
    26. Februar 2013
  • Frist
    3. April 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die frühere Behö…
An Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entscheidung und Kosten anderer externer Postdienstleister.
Datum
26. Februar 2013 01:03
An
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die frühere Behörde „Deutsche Bundespost“ wurde 1995 Privatisiert und ist zur Deutsche Post AG geworden. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Post_AG Die jetzige Deutsche Post AG hat im Jahr 2011 eine Netto-Dividendenrendite von 5,9 % pro Aktie erbracht. An der Deutsche Post AG ist auch die KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau (Als Bank des Bundes und der Länder) mit 25,5 % beteiligt. Quelle: http://www.dp-dhl.com/de/investoren/service/faqs.html sowie http://www.dp-dhl.com/de/investoren/aktie/aktionaersstruktur.html Seit längerer Zeit versenden verschiedene Behörden die anfallende Post über private Briefdienste wie LVZ Post, Citipost o.ä. die billigere Preise anbieten als die Deutsche Post AG. Verschiedene private Dienstleister sind in der Presse und in Reportagen in Kritik geraten durch schlechte Arbeitsbedingungen und niedrige Löhne/ Gehälter. Auch haben genau solche privaten Dienstleister die von den Behörden Aufträge erhalten haben die Bundesrepublik verklagt. Quelle: http://www.taz.de/!14756/ sowie http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/pin-verklagt-bundesrepublik-deutschland-a-871127.html Bitte beantworten Sie mir dazu folgende Fragen: Wieso wurde die Entscheidung getroffen die Postdienstleistungen bei Behörden an private Unternehmen zu übergeben anstatt bei der Deusche Post AG zu lassen an der der die KfW zu einem großen Anteil mit beteiligt ist? Wer hat die Entscheidung genau getroffen? Welche Kosten wurden bei Behörden gespart und sind durch diese Einsparungen wo anders Reduzierungen aufgetreten (Lohnsteuer, Gewerbesteuer, Anzahl der Beschäftigten)? Wie hat sich eine eventuelle Einsparungen bei den Behörden positiv für den Bürger ausgewirkt? Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Entscheidung und Kosten anderer externer …
An Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entscheidung und Kosten anderer externer Postdienstleister.
Datum
21. April 2013 19:38
An
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Entscheidung und Kosten anderer externer Postdienstleister." vom 26.02.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Wochen, 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>