Entscheidung "VII ZR 52/10" vom 28. Juli 2011

Anfrage an: Bundesgerichtshof

Bitte veröffentlichen Sie hier oder senden Sie mir Ihre Entscheidung "VII ZR 52/10" vom 28. Juli 2011 zu.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Februar 2023
  • Frist
    8. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte veröffentlichen Sie hier oder s…
An Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entscheidung "VII ZR 52/10" vom 28. Juli 2011 [#269493]
Datum
5. Februar 2023 12:28
An
Bundesgerichtshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte veröffentlichen Sie hier oder senden Sie mir Ihre Entscheidung "VII ZR 52/10" vom 28. Juli 2011 zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269493/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesgerichtshof
Eingangsbestätigung Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit e…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
5. Februar 2023 12:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Wir werden uns zeitnah um Ihr Anliegen kümmern und uns gegebenenfalls bei Ihnen melden. Mit einfacher E-Mail können Sie dem Bundesgerichtshof nur in Verwaltungsangelegenheiten Nachrichten übermitteln. Sollte Ihre Eingabe ein Gerichtsverfahren betreffen, müssen Sie zur elektronischen Einreichung einen dafür zugelassenen Übermittlungsweg benutzen. Informationen dazu finden Sie im Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Elektronischer Rechtsverkehr (https://www.bundesgerichtshof.de/erv). Anderenfalls müssen Sie das Dokument mit handschriftlicher Unterschrift erneut übersenden. Dieses Schreiben können Sie uns per Briefpost (Bundesgerichtshof, 76125 Karlsruhe) oder per Telefax (0721 159-2512) zusenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund zusätzlicher Erfordernisse, insbesondere einzuhaltender Fristen oder der Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung, weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen bestehen können. In Zweifelsfällen sollten Sie sich sachkundig beraten lassen. Hinweise zum Datenschutz können Sie dem Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Datenschutz (https://www.bundesgerichtshof.de/datenschutz) entnehmen. Mit besten Grüßen
Bundesgerichtshof
Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre E-Mail danke ich Ihnen. Leider kann ich Ihnen nicht behilflich se…
Von
Bundesgerichtshof
Betreff
WG: Entscheidung "VII ZR 52/10" vom 28. Juli 2011 [#269493] - EV 177/23
Datum
6. Februar 2023 14:58
Status
Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre E-Mail danke ich Ihnen. Leider kann ich Ihnen nicht behilflich sein. Im Verfahren VII ZR 52/10 gibt es keine Entscheidung vom 28. Juli 2011. Da Sie leider zum Inhalt der gewünschten Entscheidung keine Angaben machen, vermag ich ovn hier nicht zu klären, wo möglicherweise der Fehler liegt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, entschuldigen Sie bitte: Mir war von mehreren Stellen dieses Aktenzeichen mit angegebenem Datum genann…
An Bundesgerichtshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Entscheidung "VII ZR 52/10" vom 28. Juli 2011 [#269493] - EV 177/23 [#269493]
Datum
6. Februar 2023 20:24
An
Bundesgerichtshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, entschuldigen Sie bitte: Mir war von mehreren Stellen dieses Aktenzeichen mit angegebenem Datum genannt worden. Im Internet habe ich dazu nichts gefunden und daher diese Anfrage gestartet. Ich ziehe die Anfrage zurück und bedanke mich für Ihre prompte Antwort. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 269493 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269493/