Entscheidungen "Der Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes"
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte veröffentlichen Sie Folgendes oder senden Sie mir Folgendes zu:
Entsprechend Ihrer Darstellung unter
https://www.bundesgerichtshof.de/DE/DasGericht/Organisation/Senate/GemeinsamerSenat/gemeinsamerSenat_node.html
sind alle Entscheidungen des "Gemeinsamen Senats" im PDF- und im HTML-Format vorliegend, insoweit digital verfügbar.
Bitte veröffentlichen Sie alle Entscheidungen des "Gemeinsamen Senats".
Leider liegen unter
https://www.bundesgerichtshof.de/DE/DasGericht/Organisation/Senate/GemeinsamerSenat/EntscheidungenGemSenat/entscheidungenGemSenat_node.html;jsessionid=39DB2808525FC4C815A892550C9D925F.internet012
nur VIER Entscheidungen vor.
Ich kann beim besten Willen nicht glauben, dass zu einem Gesetz, das seit 19.06.1968 existiert, nur vier Entscheidungen vorliegen, UND dies überhaupt zu einem Datum ab 05.04.2020!!
Jedefalls sollte der "Verwaltungsakt" unter Ausübung einer "Eingriffsverwaltung", die NICHT nach Art. 33 Abs. 4 u. 5 GG beschäftigt wird/ist, HINREICHEND gefestigt sein, DA schon am 24.05.1949 der "einseitig, aber demokratisch geschlossene VERTRAG" Grundgesetz KONSTITUIEREND wirkte: Damit gilt seit 24.05.1949 "DAS Vertragsrecht" aus dem GG und u.a. aus dem BGB und HGB, u.a. iVm Art. 1 u. 20 GG iVm Art. 79 GG iVm Art. 146 GG.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum26. Juni 2023
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29. Juli 2023
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