Entscheidungen für folgende Indizierungen bitte

Cool Devices, Vol. I + II
OVA 18 (ACOG), Hirtscheid
BAnz. Nr. 81 vom 30.04.1999

Cool Devices
Operations 1 - 11
NuTech Digital Inc. ,Van Nuys/USA
BAnz. Nr. 185 vom 30.09.2004

Akiko
OVA 18, Hirtscheid
BAnz. Nr. 164 vom 31.08.2000

Countdown Stories Vol. 1 + 2
OVA 18
BAnz. Nr. 20 vom 30.01.1999

International Wrestling Syndicate presents V
Smart Mark Video, Coplay/USA
BAnz. Nr. 50 vom 31.03.2010

Live SM in Japan Volume II
S.M. Club Doma, Nachfolger: Doma Club SM Club, Den Haag/NL
BAnz AT 28.05.2021

GSKD-001 und GSKD-002
BAnz AT 28.06.2019

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
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Hari Hammer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Cool Devices, Vol. I + II OVA 18 (ACO…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
Hari Hammer
Betreff
Entscheidungen für folgende Indizierungen bitte [#283802]
Datum
13. Juli 2023 00:01
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Cool Devices, Vol. I + II OVA 18 (ACOG), Hirtscheid BAnz. Nr. 81 vom 30.04.1999 Cool Devices Operations 1 - 11 NuTech Digital Inc. ,Van Nuys/USA BAnz. Nr. 185 vom 30.09.2004 Akiko OVA 18, Hirtscheid BAnz. Nr. 164 vom 31.08.2000 Countdown Stories Vol. 1 + 2 OVA 18 BAnz. Nr. 20 vom 30.01.1999 International Wrestling Syndicate presents V Smart Mark Video, Coplay/USA BAnz. Nr. 50 vom 31.03.2010 Live SM in Japan Volume II S.M. Club Doma, Nachfolger: Doma Club SM Club, Den Haag/NL BAnz AT 28.05.2021 GSKD-001 und GSKD-002 BAnz AT 28.06.2019
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hari Hammer Anfragenr: 283802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283802/
Mit freundlichen Grüßen Hari Hammer
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
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Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
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Betreff
Datum
26. Juli 2023 09:00
Status
Anfrage abgeschlossen

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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr geehrter Herr Hammer, die gewünschten Entscheidungen wurden bei fragdenstaat hochgeladen. Schwärzungen betre…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Entscheidungen für folgende Indizierungen bitte [#283802]
Datum
26. Juli 2023 09:00
Status
Sehr geehrter Herr Hammer, die gewünschten Entscheidungen wurden bei fragdenstaat hochgeladen. Schwärzungen betreffen personenbezogene Daten. Gebühren werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen

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