Entscheidungen zu Indizierungen bzw. Folgeindizierungen

Die Indizierungsentscheidungen für folgende Medien bzw. Schriften :

Some Place dark
der Gruppe „Ivan and the Necrolytes“
Losing your Head Records
Maple Shade/USA
BAnz AT 27.02.2015

Porno Party
Interpreten „Mr. Long“ und „Frauenarzt“
Mehr Kohle Records, Berlin
BAnz. Nr. 64 vom 31.03.2006

Porno Party 2
der Interpreten „Mr. Long & Frauenarzt“
Mehr Kohle Records
c/o Porno Party Records, Berlin
BAnz. Nr. 80 vom 27.04.2007

Feuchte Träume Gastparts III
des Interpreten „Frauenarzt“
Distributionz, Osnabrück
Atzen Musik, Anschrift unbekannt
BAnz. Nr. 198 vom 31.12.2008

OrgiAnal Arschgeil
des Interpreten „King Orgasmus One“
I Luv Money Records, Berlin
BAnz. Nr. 204 vom 31.10.2007

letzte Gebet, Das
der Gruppe „Leichenzug“
Blasphemous Terror Records,
Wilkau-Haßlau
BAnz. Nr. 165 vom 29.10.2010

Emmanuelle
Comicbuch
Bahia Verlag GmbH, Anschrift unbekannt
folgeindiziert:
BAnz. Nr. 182 vom 27.09.2007

Geschichte der O, Die
Comic
Editions 3 Masques,
Burgh-Haamstede/NL
folgeindiziert:
BAnz. Nr. 244 vom 29.12.2006

Game of survival
VIP-Video, Anschrift unbekannt
folgeindiziert:
BAnz AT 28.09.2012

X-Rated – Das Special Interest Horror-Filmmagazin
Ausgabe 77
Dezember/Januar 2015
Tele-Movie-Shop, Hille
BAnz AT 27.02.2015

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2023
  • Frist
    17. März 2023
  • 0 Follower:innen
Hari Hammer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Indizierungsentscheidungen für fo…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
Hari Hammer
Betreff
Entscheidungen zu Indizierungen bzw. Folgeindizierungen [#270475]
Datum
15. Februar 2023 21:27
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Indizierungsentscheidungen für folgende Medien bzw. Schriften : Some Place dark der Gruppe „Ivan and the Necrolytes“ Losing your Head Records Maple Shade/USA BAnz AT 27.02.2015 Porno Party Interpreten „Mr. Long“ und „Frauenarzt“ Mehr Kohle Records, Berlin BAnz. Nr. 64 vom 31.03.2006 Porno Party 2 der Interpreten „Mr. Long & Frauenarzt“ Mehr Kohle Records c/o Porno Party Records, Berlin BAnz. Nr. 80 vom 27.04.2007 Feuchte Träume Gastparts III des Interpreten „Frauenarzt“ Distributionz, Osnabrück Atzen Musik, Anschrift unbekannt BAnz. Nr. 198 vom 31.12.2008 OrgiAnal Arschgeil des Interpreten „King Orgasmus One“ I Luv Money Records, Berlin BAnz. Nr. 204 vom 31.10.2007 letzte Gebet, Das der Gruppe „Leichenzug“ Blasphemous Terror Records, Wilkau-Haßlau BAnz. Nr. 165 vom 29.10.2010 Emmanuelle Comicbuch Bahia Verlag GmbH, Anschrift unbekannt folgeindiziert: BAnz. Nr. 182 vom 27.09.2007 Geschichte der O, Die Comic Editions 3 Masques, Burgh-Haamstede/NL folgeindiziert: BAnz. Nr. 244 vom 29.12.2006 Game of survival VIP-Video, Anschrift unbekannt folgeindiziert: BAnz AT 28.09.2012 X-Rated – Das Special Interest Horror-Filmmagazin Ausgabe 77 Dezember/Januar 2015 Tele-Movie-Shop, Hille BAnz AT 27.02.2015
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hari Hammer Anfragenr: 270475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270475/
Mit freundlichen Grüßen Hari Hammer
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr geehrter Herr Hammer, die gewünschten Entscheidungen wurden bei fragdenstaat hochgeladen. Mit freundlichen…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Entscheidungen zu Indizierungen bzw. Folgeindizierungen [#270475]
Datum
15. März 2023 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hammer, die gewünschten Entscheidungen wurden bei fragdenstaat hochgeladen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Kein Nachrichtentext

Dokumente