Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am OVG NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu oder veröffentlichen Folgendes oder nennen mir die frei zugänglichen Fundstellen zu:

Allen Entscheidungen (sowohl Hauptsache- als auch Eilverfahren) zum AFBG seit 01.08.2016. Die Entscheidungen bitte ich zu anonymisieren. Die beiden Entscheidungen aus der frei zugänglichen Entscheidungsdatenbank NRW (12 E 780/18 und 12 E 540/17) sind mir bereits bekannt - die Anfrage bezieht sich also nur auf mögliche weitere Entscheidungen.

Rein vorsorglich weise ich Sie auf den Beschluss des BGH vom 5.4.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16 (mit Bezug auf weitere höchstrichterliche Entscheidungen) hin.

Die Veröffentlichung von Urteilen ist demnach Teil der öffentlichen Aufgabe der Gerichte. Zit. BGH aaO: "Aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt grundsätzlich eine Rechtspflicht der Gerichtsverwaltung zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen [..]. Der Bürger muss zumal in einer zunehmend komplexen Rechtsordnung zuverlässig in Erfahrung bringen können, welche Rechte er hat und welche Pflichten ihm obliegen; die Möglichkeiten und Aussichten eines Individualrechtsschutzes müssen für ihn annähernd vorhersehbar sein. Ohne ausreichende Publizität der Rechtsprechung ist dies nicht möglich (BVerwGE 104, 105, 109). Zur Begründung der Pflicht der Gerichte, der Öffentlichkeit ihre Entscheidungen zugänglich zu machen und zur Kenntnis zu geben, bedarf es bei dieser Verfassungslage keiner speziellen gesetzlichen Regelung (BVerwG aaO). Diese Publikationspflicht hat ihre Grundlage daneben auch in dem leitenden Grundsatz des Prozessrechts der Öffentlichkeit gerichtlicher Verhandlungen und Urteilsverkündungen (§§ 169, 173 GVG), geht aber über diesen hinaus (BVerwG aaO 110)".

Dies beschränkt sich dem BGH nach gleichwohl nicht nur auf Entscheidungen, die nach Ansicht des Gerichts veröffentlichungswürdig sind, da entsprechende Anfragen aus der Öffentlichkeit regelmäßig ein öffentliches Interesse belegen.

Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2020
  • Frist
    4. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu oder veröffentlichen Folgendes oder nennen mir die…
An Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am OVG NRW [#187735]
Datum
2. Juni 2020 10:50
An
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu oder veröffentlichen Folgendes oder nennen mir die frei zugänglichen Fundstellen zu: Allen Entscheidungen (sowohl Hauptsache- als auch Eilverfahren) zum AFBG seit 01.08.2016. Die Entscheidungen bitte ich zu anonymisieren. Die beiden Entscheidungen aus der frei zugänglichen Entscheidungsdatenbank NRW (12 E 780/18 und 12 E 540/17) sind mir bereits bekannt - die Anfrage bezieht sich also nur auf mögliche weitere Entscheidungen. Rein vorsorglich weise ich Sie auf den Beschluss des BGH vom 5.4.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16 (mit Bezug auf weitere höchstrichterliche Entscheidungen) hin. Die Veröffentlichung von Urteilen ist demnach Teil der öffentlichen Aufgabe der Gerichte. Zit. BGH aaO: "Aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt grundsätzlich eine Rechtspflicht der Gerichtsverwaltung zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen [..]. Der Bürger muss zumal in einer zunehmend komplexen Rechtsordnung zuverlässig in Erfahrung bringen können, welche Rechte er hat und welche Pflichten ihm obliegen; die Möglichkeiten und Aussichten eines Individualrechtsschutzes müssen für ihn annähernd vorhersehbar sein. Ohne ausreichende Publizität der Rechtsprechung ist dies nicht möglich (BVerwGE 104, 105, 109). Zur Begründung der Pflicht der Gerichte, der Öffentlichkeit ihre Entscheidungen zugänglich zu machen und zur Kenntnis zu geben, bedarf es bei dieser Verfassungslage keiner speziellen gesetzlichen Regelung (BVerwG aaO). Diese Publikationspflicht hat ihre Grundlage daneben auch in dem leitenden Grundsatz des Prozessrechts der Öffentlichkeit gerichtlicher Verhandlungen und Urteilsverkündungen (§§ 169, 173 GVG), geht aber über diesen hinaus (BVerwG aaO 110)". Dies beschränkt sich dem BGH nach gleichwohl nicht nur auf Entscheidungen, die nach Ansicht des Gerichts veröffentlichungswürdig sind, da entsprechende Anfragen aus der Öffentlichkeit regelmäßig ein öffentliches Interesse belegen. Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187735 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
E-Mail vom 2. Juni 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 2. Juni 2020 habe ich zum Anlass genommen, …
Von
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Betreff
E-Mail vom 2. Juni 2020
Datum
8. Juni 2020 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 2. Juni 2020 habe ich zum Anlass genommen, die Entscheidungen aus den folgenden Verfahren in NRWE einzustellen: 12 A 2601/15 12 A 2995/15 12 A 939/18 und 12 A 2611/19. Diese Entscheidungen werden voraussichtlich in der 25. Kalenderwoche dort abrufbar sein. Das Verfahren 12 A 2611/19 befindet sich zur Zeit beim Bundesverwaltungsgericht zum Az. 5 C 5.20. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: E-Mail vom 2. Juni 2020 [#187735] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle und vorbildlich…
An Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: E-Mail vom 2. Juni 2020 [#187735]
Datum
8. Juni 2020 15:33
An
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle und vorbildliche Antwort! Ich bitte höflich um kurze Mitteilung, sobald die Entscheidungen in NRWE abrufbar sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187735

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
AW: E-Mail vom 2. Juni 2020 [#187735] Sehr geehrteAntragsteller/in Auf den Zeitpunkt der Abrufbarkeit in NRWE ha…
Von
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: E-Mail vom 2. Juni 2020 [#187735]
Datum
8. Juni 2020 15:44
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Auf den Zeitpunkt der Abrufbarkeit in NRWE habe ich Einfluss. Es sollte aber möglich sein, ab dem 16. Juni 2020 die Entscheidungen abzurufen. Mit freundlichen Grüßen