Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu oder veröffentlichen Folgendes oder nennen mir die frei zugänglichen Fundstellen zu:
Allen Entscheidungen (sowohl Hauptsache- als auch Eilverfahren) zum AFBG seit 01.08.2016. Die Entscheidungen bitte ich zu anonymisieren.
Rein vorsorglich weise ich Sie auf den Beschluss des BGH vom 5.4.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16 (mit Bezug auf weitere höchstrichterliche Entscheidungen) hin.
Die Veröffentlichung von Urteilen ist demnach Teil der öffentlichen Aufgabe der Gerichte. Zit. BGH aaO: "Aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt grundsätzlich eine Rechtspflicht der Gerichtsverwaltung zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen [..]. Der Bürger muss zumal in einer zunehmend komplexen Rechtsordnung zuverlässig in Erfahrung bringen können, welche Rechte er hat und welche Pflichten ihm obliegen; die Möglichkeiten und Aussichten eines Individualrechtsschutzes müssen für ihn annähernd vorhersehbar sein. Ohne ausreichende Publizität der Rechtsprechung ist dies nicht möglich (BVerwGE 104, 105, 109). Zur Begründung der Pflicht der Gerichte, der Öffentlichkeit ihre Entscheidungen zugänglich zu machen und zur Kenntnis zu geben, bedarf es bei dieser Verfassungslage keiner speziellen gesetzlichen Regelung (BVerwG aaO). Diese Publikationspflicht hat ihre Grundlage daneben auch in dem leitenden Grundsatz des Prozessrechts der Öffentlichkeit gerichtlicher Verhandlungen und Urteilsverkündungen (§§ 169, 173 GVG), geht aber über diesen hinaus (BVerwG aaO 110)".
Dies beschränkt sich dem BGH nach gleichwohl nicht nur auf Entscheidungen, die nach Ansicht des Gerichts veröffentlichungswürdig sind, da entsprechende Anfragen aus der Öffentlichkeit regelmäßig ein öffentliches Interesse belegen.
Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum3. Juni 2020
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3. Juli 2020
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Kosten dieser Information:48,00 Euro
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- AW: Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787]
- Datum
- 12. August 2020 16:03
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- Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
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- Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787]
- Datum
- 12. August 2020 17:02
- An
- Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
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- Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
- Betreff
- AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787]
- Datum
- 13. August 2020 08:23
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- AW: AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787]
- Datum
- 14. August 2020 15:45
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- Automatische Antwort: AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787]
- Datum
- 14. August 2020 15:45
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- AW: Automatische Antwort: AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787]
- Datum
- 21. April 2021 07:01
- An
- Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
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- Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
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- Automatische Antwort: Automatische Antwort: AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787]
- Datum
- 21. April 2021 07:01
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- AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787]
- Datum
- 8. Mai 2021 18:03
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- Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
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- AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787]
- Datum
- 18. Mai 2021 13:31
- An
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- Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
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- Automatische Antwort: Automatische Antwort: AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787]
- Datum
- 19. Mai 2021 16:00
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- AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787]
- Datum
- 19. Mai 2021 22:27
- An
- Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
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- AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787]
- Datum
- 29. Mai 2021 09:09
- An
- Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
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- Von
- Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
- Betreff
- Antragsteller/in AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787]
- Datum
- 7. Juni 2021 15:26
- Status
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