Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu oder veröffentlichen Folgendes oder nennen mir die frei zugänglichen Fundstellen zu:

Allen Entscheidungen (sowohl Hauptsache- als auch Eilverfahren) zum AFBG seit 01.08.2016. Die Entscheidungen bitte ich zu anonymisieren.

Rein vorsorglich weise ich Sie auf den Beschluss des BGH vom 5.4.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16 (mit Bezug auf weitere höchstrichterliche Entscheidungen) hin.

Die Veröffentlichung von Urteilen ist demnach Teil der öffentlichen Aufgabe der Gerichte. Zit. BGH aaO: "Aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt grundsätzlich eine Rechtspflicht der Gerichtsverwaltung zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen [..]. Der Bürger muss zumal in einer zunehmend komplexen Rechtsordnung zuverlässig in Erfahrung bringen können, welche Rechte er hat und welche Pflichten ihm obliegen; die Möglichkeiten und Aussichten eines Individualrechtsschutzes müssen für ihn annähernd vorhersehbar sein. Ohne ausreichende Publizität der Rechtsprechung ist dies nicht möglich (BVerwGE 104, 105, 109). Zur Begründung der Pflicht der Gerichte, der Öffentlichkeit ihre Entscheidungen zugänglich zu machen und zur Kenntnis zu geben, bedarf es bei dieser Verfassungslage keiner speziellen gesetzlichen Regelung (BVerwG aaO). Diese Publikationspflicht hat ihre Grundlage daneben auch in dem leitenden Grundsatz des Prozessrechts der Öffentlichkeit gerichtlicher Verhandlungen und Urteilsverkündungen (§§ 169, 173 GVG), geht aber über diesen hinaus (BVerwG aaO 110)".

Dies beschränkt sich dem BGH nach gleichwohl nicht nur auf Entscheidungen, die nach Ansicht des Gerichts veröffentlichungswürdig sind, da entsprechende Anfragen aus der Öffentlichkeit regelmäßig ein öffentliches Interesse belegen.

Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Juni 2020
  • Frist
    3. Juli 2020
  • Kosten dieser Information:
    48,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte höflich um Beantwortung meiner Anfrage vom 03.06.2020. Mit freundlichen G…
An Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787]
Datum
12. August 2020 16:03
An
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte höflich um Beantwortung meiner Anfrage vom 03.06.2020. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187787/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu oder veröffentlichen Folgendes oder nennen mir die…
An Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787]
Datum
12. August 2020 17:02
An
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu oder veröffentlichen Folgendes oder nennen mir die frei zugänglichen Fundstellen zu: Allen Entscheidungen (sowohl Hauptsache- als auch Eilverfahren) zum AFBG seit 01.08.2016. Die Entscheidungen bitte ich zu anonymisieren. Rein vorsorglich weise ich Sie auf den Beschluss des BGH vom 5.4.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16 (mit Bezug auf weitere höchstrichterliche Entscheidungen) hin. Die Veröffentlichung von Urteilen ist demnach Teil der öffentlichen Aufgabe der Gerichte. Zit. BGH aaO: "Aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt grundsätzlich eine Rechtspflicht der Gerichtsverwaltung zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen [..]. Der Bürger muss zumal in einer zunehmend komplexen Rechtsordnung zuverlässig in Erfahrung bringen können, welche Rechte er hat und welche Pflichten ihm obliegen; die Möglichkeiten und Aussichten eines Individualrechtsschutzes müssen für ihn annähernd vorhersehbar sein. Ohne ausreichende Publizität der Rechtsprechung ist dies nicht möglich (BVerwGE 104, 105, 109). Zur Begründung der Pflicht der Gerichte, der Öffentlichkeit ihre Entscheidungen zugänglich zu machen und zur Kenntnis zu geben, bedarf es bei dieser Verfassungslage keiner speziellen gesetzlichen Regelung (BVerwG aaO). Diese Publikationspflicht hat ihre Grundlage daneben auch in dem leitenden Grundsatz des Prozessrechts der Öffentlichkeit gerichtlicher Verhandlungen und Urteilsverkündungen (§§ 169, 173 GVG), geht aber über diesen hinaus (BVerwG aaO 110)". Dies beschränkt sich dem BGH nach gleichwohl nicht nur auf Entscheidungen, die nach Ansicht des Gerichts veröffentlichungswürdig sind, da entsprechende Anfragen aus der Öffentlichkeit regelmäßig ein öffentliches Interesse belegen. Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187787 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787] Sehr geehrteAntragsteller/in zum Thema AFBG seit 01.08.2…
Von
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Betreff
AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787]
Datum
13. August 2020 08:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zum Thema AFBG seit 01.08.2016 habe ich folgende Leitsatzentscheidung des VGH BW gefunden: 12 S 1983/16<http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=VGH+Baden-W%FCrttemberg&Art=en&sid=81c6bca5042fe7aa62e36f66622bd1b0&nr=22161&pos=0&anz=1>. Wir weisen darauf hin, dass Sie über unsere Internet-Seite www.vghmannheim.de<http://www.vghmannheim.de/> kostenlos auf ausgewählte Entscheidungen des VGH Baden-Württemberg zugreifen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Ant…
An Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787]
Datum
14. August 2020 15:45
An
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Bzgl. der nicht veröffentlichten Entscheidungen ist meine Anfrage (mit der Bitte um Veröffentlichung, hilfsweise Übersendung derer) damit aber noch nicht beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187787/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Automatische Antwort: AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787] Ich bin wieder am Montag, den 24.07…
Von
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787]
Datum
14. August 2020 15:45
Status
Warte auf Antwort
Ich bin wieder am Montag, den 24.07.2020 erreichbar. Es findet keine automatische Weiterleitung Ihrer E-Mail statt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787] Sehr << Anrede >> m…
An Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787]
Datum
21. April 2021 07:01
An
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg“ vom 03.06.2020 (#187787) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 292 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187787/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Automatische Antwort: Automatische Antwort: AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787] Ich bin wieder…
Von
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787]
Datum
21. April 2021 07:01
Status
Warte auf Antwort
Ich bin wieder am Dienstag, den 20.04.2021 erreichbar. Es findet keine automatische Weiterleitung Ihrer E-Mail statt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787] Sehr <&…
An Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Details
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787]
Datum
8. Mai 2021 18:03
An
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg“ vom 03.06.2020 (#187787) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 310 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187787/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787] Sehr <&…
An Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787]
Datum
18. Mai 2021 13:31
An
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg“ vom 03.06.2020 (#187787) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 320 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187787/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Automatische Antwort: Automatische Antwort: AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787] Sehr Antragste…
Von
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787]
Datum
19. Mai 2021 16:00
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AFBGseit01.08.2016amVGHBaden-Wrttemberg.eml
24,1 KB
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 12.08.2020 habe ich Ihnen am 13.08.2020 beantwortet (s. Anlage). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787] Sehr <&…
An Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787]
Datum
19. Mai 2021 22:27
An
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Bzgl. der nicht veröffentlichten Entscheidungen ist meine Anfrage (mit der Bitte um Veröffentlichung, hilfsweise Übersendung derer) damit aber noch nicht beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187787/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787] Sehr <&…
An Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787]
Datum
29. Mai 2021 09:09
An
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungen zum AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg“ vom 03.06.2020 (#187787) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 330 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187787 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187787/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Antragsteller/in AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787] Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage …
Von
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Betreff
Antragsteller/in AFBG seit 01.08.2016 am VGH Baden-Württemberg [#187787]
Datum
7. Juni 2021 15:26
Status
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 12.08.2020 nach allen Entscheidungen (sowohl Hauptsache- als auch Eilverfahren) zum AFBG seit 01.08.2016 haben wir Ihnen mit E-Mail vom 13.08.2020 eine Leitsatzentscheidung des 12. Senats genannt (12 S 1983/16), die in den von Ihnen genannten Zeitraum fällt und auf unserer Internet-Seite kostenlos verfügbar ist. Weitere Hauptsache- oder Eilverfahren zum AFBG hat der Senat nicht entschieden. An Entscheidungen, die inhaltlich das AFBG betreffen, sind nur noch drei Beschlüsse in Prozesskostenhilfeverfahren und zwei Beschlüsse über Anträge auf Zulassung der Berufung ergangen, die keinen Anlass für eine Veröffentlichung gaben. Wenn Sie eine Übersendung dieser Entscheidungen wünschen, wird Ihnen nach Ziff. 5 des Gebührenverzeichnisses zum Landesjustizkostengesetz je Entscheidung eine Gebühr von 16,00 Euro in Rechnung gestellt. Eine gebührenfreie Überlassung nach dem Informationsfreiheitsgesetz kommt nicht in Betracht, da das Auffinden der von Ihnen gewünschten Entscheidungen keinen nur geringfügigen Aufwand verursacht hat. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie die Zusendung der Entscheidungen gegen Gebührenerhebung wünschen (Papierausgabe oder Link zum Herunterladen der pdf-Dateien). Mit freundlichen Grüßen