Entscheidungen zum Spiel "Gunship"

alle Dokumente und Entscheidungen zum Spiel "Gunship", insbesondere die Erstindizierung (1987 oder 1988), die Aufhebung der Indizierung nach einem Gerichtsbeschluss vom November 1988, und die Entscheidung der erneuten Prüfung nach Aufhebung.

Falls es Entscheidungen zu weiteren Teilen der Reihe gibt, bitte auch diese:

Gunship 2000 (1991)
Gunship (Sega Mega Drive, 1993)
Gunship (Sony PlayStation, 1996)
Gunship! (PC, 2000)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Oktober 2023
  • Frist
    11. November 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Dokumente und Entscheidungen zum…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entscheidungen zum Spiel "Gunship" [#289715]
Datum
7. Oktober 2023 11:59
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Dokumente und Entscheidungen zum Spiel "Gunship", insbesondere die Erstindizierung (1987 oder 1988), die Aufhebung der Indizierung nach einem Gerichtsbeschluss vom November 1988, und die Entscheidung der erneuten Prüfung nach Aufhebung. Falls es Entscheidungen zu weiteren Teilen der Reihe gibt, bitte auch diese: Gunship 2000 (1991) Gunship (Sega Mega Drive, 1993) Gunship (Sony PlayStation, 1996) Gunship! (PC, 2000)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289715/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie die Indizierungsentscheidung zu dem Computerspiel &q…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Entscheidungen zum Spiel "Gunship" [#289715]
Datum
15. November 2023 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> im Anhang finden Sie die Indizierungsentscheidung zu dem Computerspiel "Gunship" vom 9.6.1988, die am 23.02. 1989 mit A 1/89 während eines Gerichtsverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln aufgehoben wurde. Die Aufhebungsentscheidung ist nicht näher ausformuliert. Die weiteren Spiele der Reihe lagen uns nie zur Prüfung vor und sind folglich auch nicht indiziert worden. Mit freundlichen Grüßen