Entscheidungen zum VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu oder veröffentlichen Folgendes oder nennen mir die frei zugänglichen Fundstellen zu:

Allen Entscheidungen (sowohl Hauptsache- als auch Einverfahren) zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG) im Jahr 2019. Insbesondere zu Verfahren 6 L 545/19, 6 L 622/19 und 6 L 703/19. Die Entscheidungen bitte ich zu anonymisieren.

Rein vorsorglich weise ich Sie auf den Beschluss des BGH vom 5.4.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16 (mit Bezug auf weitere höchstrichterliche Entscheidungen) hin. Die Veröffentlichung von Urteilen ist demnach Teil der öffentlichen Aufgabe der Gerichte. Zit. BGH aaO: "Aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt grundsätzlich eine Rechtspflicht der Gerichtsverwaltung zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen [..]. Der Bürger muss zumal in einer zunehmend komplexen Rechtsordnung zuverlässig in Erfahrung bringen können, welche Rechte er hat und welche Pflichten ihm obliegen; die Möglichkeiten und Aussichten eines Individualrechtsschutzes müssen für ihn annähernd vorhersehbar sein. Ohne ausreichende Publizität der Rechtsprechung ist dies nicht möglich (BVerwGE 104, 105, 109). Zur Begründung der Pflicht der Gerichte, der Öffentlichkeit ihre Entscheidungen zugänglich zu machen und zur Kenntnis zu geben, bedarf es bei dieser Verfassungslage keiner speziellen gesetzlichen Regelung (BVerwG aaO). Diese Publikationspflicht hat ihre Grundlage daneben auch in dem leitenden Grundsatz des Prozessrechts der Öffentlichkeit gerichtlicher Verhandlungen und Urteilsverkündungen (§§ 169, 173 GVG), geht aber über diesen hinaus (BVerwG aaO 110)". Dies beschränkt sich gleichwohl nicht auf Entscheidungen, die nach Ansicht des Gerichts veröffentlichungswürdig sind, da entsprechende Anfragen aus der Öffentlichkeit regelmäßig ein öffentliches Interesse belegen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Mai 2020
  • Frist
    4. Juli 2020
  • Kosten dieser Information:
    10,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu oder veröffentlichen Folgendes oder nennen mir die…
An Verwaltungsgericht Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entscheidungen zum VIG [#187655]
Datum
31. Mai 2020 07:24
An
Verwaltungsgericht Dresden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu oder veröffentlichen Folgendes oder nennen mir die frei zugänglichen Fundstellen zu: Allen Entscheidungen (sowohl Hauptsache- als auch Einverfahren) zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG) im Jahr 2019. Insbesondere zu Verfahren 6 L 545/19, 6 L 622/19 und 6 L 703/19. Die Entscheidungen bitte ich zu anonymisieren. Rein vorsorglich weise ich Sie auf den Beschluss des BGH vom 5.4.2017, Az. IV AR (VZ) 2/16 (mit Bezug auf weitere höchstrichterliche Entscheidungen) hin. Die Veröffentlichung von Urteilen ist demnach Teil der öffentlichen Aufgabe der Gerichte. Zit. BGH aaO: "Aus dem Rechtsstaatsgebot einschließlich der Justizgewährungspflicht, dem Demokratiegebot und dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt grundsätzlich eine Rechtspflicht der Gerichtsverwaltung zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen [..]. Der Bürger muss zumal in einer zunehmend komplexen Rechtsordnung zuverlässig in Erfahrung bringen können, welche Rechte er hat und welche Pflichten ihm obliegen; die Möglichkeiten und Aussichten eines Individualrechtsschutzes müssen für ihn annähernd vorhersehbar sein. Ohne ausreichende Publizität der Rechtsprechung ist dies nicht möglich (BVerwGE 104, 105, 109). Zur Begründung der Pflicht der Gerichte, der Öffentlichkeit ihre Entscheidungen zugänglich zu machen und zur Kenntnis zu geben, bedarf es bei dieser Verfassungslage keiner speziellen gesetzlichen Regelung (BVerwG aaO). Diese Publikationspflicht hat ihre Grundlage daneben auch in dem leitenden Grundsatz des Prozessrechts der Öffentlichkeit gerichtlicher Verhandlungen und Urteilsverkündungen (§§ 169, 173 GVG), geht aber über diesen hinaus (BVerwG aaO 110)". Dies beschränkt sich gleichwohl nicht auf Entscheidungen, die nach Ansicht des Gerichts veröffentlichungswürdig sind, da entsprechende Anfragen aus der Öffentlichkeit regelmäßig ein öffentliches Interesse belegen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187655 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Verwaltungsgericht Dresden
Entscheidungsübersendung Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage würde das 4 Entscheidungen aus unse…
Von
Verwaltungsgericht Dresden
Betreff
Entscheidungsübersendung
Datum
9. Juni 2020 13:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage würde das 4 Entscheidungen aus unserem Haus betreffen und somit eine Gebühr von 4x 2,50 € anfallen. Sollen diese nun anonymisiert an Sie versandt werden ? Ich bitte um Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Entscheidungsübersendung [#187655] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Ich b…
An Verwaltungsgericht Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entscheidungsübersendung [#187655]
Datum
9. Juni 2020 14:10
An
Verwaltungsgericht Dresden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Ich bitte um Veröffentlichung der Entscheidungen. Da Gerichte zur Veröffentlichung von Entscheidungen verpflichtet sind (vgl. zitierte Rechtsprechung des BGH in der ursprünglichen Anfrage, sowie weitere vom BGH ebenfalls zitierte Entscheidungen des BVerfG und des BVerwG), dürften hier keine Kosten erhoben werden. Grundsätzlich wäre ich aber (auf Grund des insgesamt niedrigen Betrags i.H.v. 10,00 Euro für 4 Entscheidungen) dennoch bereit, die geltend gemachten Kosten zu erstatten, bitte jedoch in dem Fall um eine Begründung (insb. dahingehend, warum das Gericht eine Veröffentlichungspflicht nicht sieht und daher Kosten zu erheben wären). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187655 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Verwaltungsgericht Dresden
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie Dank für Ihre Anfrage nach Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Dresden …
Von
Verwaltungsgericht Dresden
Betreff
AW: Entscheidungen zum VIG [#187655]
Datum
11. Juni 2020 10:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie Dank für Ihre Anfrage nach Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Dresden zum Verbraucherinformationsgesetz. Es ist durchaus im Interesse des Verwaltungsgerichts – wie der gesamten Justiz -, wenn Bürger Interesse an den Entscheidungen eines Gerichts zeigen. Umgekehrt obliegt kraft Bundesverfassungsrechts allen Gerichten die Aufgabe, die Entscheidungen ihrer Spruchkörper der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Insoweit handelt es sich bei der Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen um eine öffentliche Aufgabe. Sie erfasst alle Entscheidungen, an deren Veröffentlichung die Öffentlichkeit ein Interesse hat oder haben kann. Nachfragen eines Bürgers nach einer oder mehreren Entscheidungen belegen dieses Interesse der Öffentlichkeit. Allerdings hat der Bürger keinen Rechtsanspruch darauf, auf welche Weise die Veröffentlichung erfolgt. So sind über die Gerichtsverwaltung zunächst die auf Grund des vermuteteten Interesses einer Vielzahl von Personen veröffentlichungswürdigen Gerichtsentscheidungen konkret auszuwählen. So wird zunächst eine "amtliche Auswahl" getroffen und zwar aus der Sicht des mit der Materie befassten, besonders sach- und fachkundigen Richters bzw. seines Spruchkörpers. Daneben obliegt es der Gerichtsverwaltung, diese Auswahl um diejenigen Entscheidungen zu ergänzen, an deren Veröffentlichung ersichtlich ein öffentliches, insbesondere mediales Interesse besteht. Solche Entscheidungen werden den einschlägigen Fachzeitschriften und juristischen Datenbanken zur Veröffentlichung angeboten, ohne dass diese eine Verpflichtung zur Veröffentlichung haben. Entscheidungen, die nicht auf diese Weise ausgewählt oder die trotz Angebot nicht veröffentlicht werden, etwa weil sie nur für einen kleineren Kreis von Personen von Interesse sind, können jederzeit beim Verwaltungsgericht Dresden in anonymisierter Form und gegen Kostenerstattung abgefordert werden. Auch diese Übersendung stellt eine Form der zulässigen Veröffentlichung einer gerichtlichen Entscheidung dar. Diese auch hier insgesamt gepflegte Gerichtspraxis entspricht der von ihnen benannten Rechtsprechung und ist auch in der Fachliteratur nahezu unumstritten. Die von Ihnen benannten Entscheidungen zum Verbraucherinformationsgesetz wurden bislang weder vom Verwaltungsgericht Dresden noch von Dritten in Fachzeitschriften oder juristischen Datenbanken veröffentlicht. Seitens des Verwaltungsgerichts ist dies auf Grund ihrer geringeren Veröffentlichungswürdigkeit auch nicht vorgesehen. So sind Sie, mit Ausnahme der an den Verfahren Beteiligten, bislang auch der Erste, der Interesse an diesen Entscheidungen zeigt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Justizverwaltung für eine Übersendung anonymisierter Entscheidungen eine angemessene Gebühr erheben muss. Diese wird nicht für den „geistigen Inhalt“ der Entscheidungen, sondern allein für den Sach- und Personalaufwand erhoben. Sollten Sie – im Hinblick auf Ihre Bitte in Ihrer Email vom 09.06.2020, 14:10 Uhr – weitere Fragen haben können Sie sich gerne an mich wenden. Andernfalls bitte ich Sie gegenüber Frau Liebschner eine konkrete Kostenübernahmeerklärung abzugeben, damit Ihnen die gewünschten Entscheidungen schnell zugesandt werden können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in meiner E-Mail vom 09.06.2020 hatte ich ja bereits geschrieben: "Grundsätzlic…
An Verwaltungsgericht Dresden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entscheidungen zum VIG [#187655]
Datum
4. Juli 2020 22:40
An
Verwaltungsgericht Dresden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in meiner E-Mail vom 09.06.2020 hatte ich ja bereits geschrieben: "Grundsätzlich wäre ich aber (auf Grund des insgesamt niedrigen Betrags i.H.v. 10,00 Euro für 4 Entscheidungen) dennoch bereit, die geltend gemachten Kosten zu erstatten". Insofern bitte ich um Übersendung der Entscheidungen per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187655/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Verwaltungsgericht Dresden
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Verwaltungsgericht Dresden
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. Juli 2020 22:40
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Verwaltungsgericht Dresden
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die von Ihnen gewünschten Entscheidungen. Die Kosten für die Übersendung werd…
Von
Verwaltungsgericht Dresden
Betreff
AW: Entscheidungen zum VIG [#187655]
Datum
24. Juli 2020 09:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die von Ihnen gewünschten Entscheidungen. Die Kosten für die Übersendung werden noch erhoben. Mit freundlichen Grüßen