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Entscheidungen zur Gears of War-Reihe

Gears of War
Xbox360, EU-Version
Microsoft Corporation,
BAnz. Nr. 222 vom 25.11.2006 A

Gears of War
Xbox360, EU-Version
Microsoft Corporation,
bestätigt:
BAnz. Nr. 21 vom 31.01.2007 A

Gears of War
Xbox 360, EU-Version
Microsoft Corporation,
Listenstreichung vom 29.07.2016

Gears of War 2
Xbox 360, EU-Version
Microsoft Corporation
BAnz. Nr. 175 vom 18.11.2008 A

Gears of War 2
Xbox 360, EU-Version
Microsoft Corporation
bestätigt:
BAnz. Nr. 16 vom 30.01.2009 A

Gears of War 2
Xbox 360, EU-Version
Microsoft Corporation
Listenstreichung vom 30.12.2016

Gears of War 3
gutachterliche Stellungnahme gemäß § 14 Abs. 4 Satz 3 JuSchG

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2023
  • Frist
    17. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gears of War Xbox360, EU-Version Micr…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entscheidungen zur Gears of War-Reihe [#270338]
Datum
15. Februar 2023 07:26
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gears of War Xbox360, EU-Version Microsoft Corporation, BAnz. Nr. 222 vom 25.11.2006 A Gears of War Xbox360, EU-Version Microsoft Corporation, bestätigt: BAnz. Nr. 21 vom 31.01.2007 A Gears of War Xbox 360, EU-Version Microsoft Corporation, Listenstreichung vom 29.07.2016 Gears of War 2 Xbox 360, EU-Version Microsoft Corporation BAnz. Nr. 175 vom 18.11.2008 A Gears of War 2 Xbox 360, EU-Version Microsoft Corporation bestätigt: BAnz. Nr. 16 vom 30.01.2009 A Gears of War 2 Xbox 360, EU-Version Microsoft Corporation Listenstreichung vom 30.12.2016 Gears of War 3 gutachterliche Stellungnahme gemäß § 14 Abs. 4 Satz 3 JuSchG
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270338 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270338/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#270338] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Entsche…
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#270338]
Datum
18. Februar 2023 05:58
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Entscheidungen zur Gears of War-Reihe“ (15.02.2023, #270338) zurück, da sie bereits durch jemand anderes angefragt wurde. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr << Antragsteller:in >> dem Antrag wird stattgegeben, Gebühren werden nicht erhoben. Schwärzungen…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Entscheidungen zur Gears of War-Reihe [#270338]
Datum
10. März 2023 13:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> dem Antrag wird stattgegeben, Gebühren werden nicht erhoben. Schwärzungen betreffen personenbezogene Daten. Die gewünschten Entscheidungen wurden bei fragdenstaat hochgeladen. Mit freundlichen Grüßen
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Kein Nachrichtentext

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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
AW: Zurückziehen meines IFG-Antrags [#270338] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für diese Rückm…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Zurückziehen meines IFG-Antrags [#270338]
Datum
10. März 2023 14:23
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für diese Rückmeldung. Da wir die Anträge zu zweit bearbeiten, ist mir das jetzt auch erst im Nachhinein aufgefallen. Der Aufwand hielt sich in Grenzen, da die Entscheidungen durch die erste Anfrage leicht auffindbar waren. Ich weiß es aber sehr zu schätzen, dass Sie sich bemüht haben, uns die Arbeit zu erleichtern. Dankeschön! Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

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