Entscheidungen zur Unreal-Reihe

folgende Indizierungsentscheidungen:

Unreality - lt. BAnz Nr. 118 vom 30.06.1999
Unreal Tournament 2003 - lt. BAnz Nr. 41 vom 28.02.2002
Unreal Championship 2 - lt. BAnz Nr. 248 vom 31.12.2005
Unreal Tournament III - PS3 US - Entscheidung Nr. 8460 (V) vom 4. November 2008
PS3 EU - lt. BAnz Nr. 200 vom 31.12.2010
PC US - lt. BAnz Nr. 131 vom 31.08.2011
Xbox 360 UK - Entscheidung Nr. I 28/14 vom 8. August 2014 (Pr. 403/14)

Sowie alle ggf. existierenden Entscheidungen zu weiteren Teilen der Reihe:
Unreal (1998)
Unreal: Return to Na Pali (1999)
Unreal Championship (2002)
Unreal II: The Awakening (2003)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2023
  • Frist
    14. Juni 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: folgende Indizierungsentscheidungen: …
An Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entscheidungen zur Unreal-Reihe [#278717]
Datum
12. Mai 2023 11:35
An
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
folgende Indizierungsentscheidungen: Unreality - lt. BAnz Nr. 118 vom 30.06.1999 Unreal Tournament 2003 - lt. BAnz Nr. 41 vom 28.02.2002 Unreal Championship 2 - lt. BAnz Nr. 248 vom 31.12.2005 Unreal Tournament III - PS3 US - Entscheidung Nr. 8460 (V) vom 4. November 2008 PS3 EU - lt. BAnz Nr. 200 vom 31.12.2010 PC US - lt. BAnz Nr. 131 vom 31.08.2011 Xbox 360 UK - Entscheidung Nr. I 28/14 vom 8. August 2014 (Pr. 403/14) Sowie alle ggf. existierenden Entscheidungen zu weiteren Teilen der Reihe: Unreal (1998) Unreal: Return to Na Pali (1999) Unreal Championship (2002) Unreal II: The Awakening (2003)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278717 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278717/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Sehr << Antragsteller:in >> die gewünschten Entscheidungen wurden bei fragdenstaat hochgeladen. Gebüh…
Von
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Betreff
AW: Entscheidungen zur Unreal-Reihe [#278717]
Datum
24. Mai 2023 09:27
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die gewünschten Entscheidungen wurden bei fragdenstaat hochgeladen. Gebühren werden nicht erhoben. Schwärzungen betreffen personenbezogene Daten. Mit freundlichen Grüßen