Entscheidungsbasis gegen verpflichtenden Infektionsschutzmaßnahmen in Bezug auf Sars-CoV-2 in bayerischen Kinderbetreuungseinrichtungen

Auf Basis welcher fachlichen Expertise wurde die Entscheidung getroffen,
dass in bayerischen Kinderbetreuungseinrichtungen keine verpflichtenden
Infektionsschutzmaßnahmen in Bezug auf Sars-CoV-2 mehr gelten (Quelle:
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/service-kinder/newsletter/484-newsletter.pdf)?

Bitte stellen Sie mir entsprechende Protokolle von Expertenanhörungen,
Fachgesprächen, internen Beratungen mit anderen Ministerien sowie
fachliche Stellungnahmen, die Ihnen zur Entscheidungsfindung vorlagen,
zur Verfügung.
Welche Fachexperten, Verbände und sonstige Vertreter betroffener Gruppen
wurden in die Entscheidung einbezogen bzw. angehört (namentliche Nennung)?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf Basis welc…
An Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entscheidungsbasis gegen verpflichtenden Infektionsschutzmaßnahmen in Bezug auf Sars-CoV-2 in bayerischen Kinderbetreuungseinrichtungen [#258491]
Datum
5. September 2022 20:09
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf Basis welcher fachlichen Expertise wurde die Entscheidung getroffen, dass in bayerischen Kinderbetreuungseinrichtungen keine verpflichtenden Infektionsschutzmaßnahmen in Bezug auf Sars-CoV-2 mehr gelten (Quelle: https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/service-kinder/newsletter/484-newsletter.pdf)? Bitte stellen Sie mir entsprechende Protokolle von Expertenanhörungen, Fachgesprächen, internen Beratungen mit anderen Ministerien sowie fachliche Stellungnahmen, die Ihnen zur Entscheidungsfindung vorlagen, zur Verfügung. Welche Fachexperten, Verbände und sonstige Vertreter betroffener Gruppen wurden in die Entscheidung einbezogen bzw. angehört (namentliche Nennung)?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258491/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Anbei der Newsletter 484 Anhänge: - 484-newsletter.pdf Anfragenr: 258491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>…
An Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entscheidungsbasis gegen verpflichtenden Infektionsschutzmaßnahmen in Bezug auf Sars-CoV-2 in bayerischen Kinderbetreuungseinrichtungen [#258491]
Datum
5. September 2022 20:26
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
484-newsletter.pdf
239,7 KB
Anbei der Newsletter 484 Anhänge: - 484-newsletter.pdf Anfragenr: 258491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258491/
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 5. September 2022, die wir mangels Ein…
Von
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
WG: Entscheidungsbasis gegen verpflichtenden Infektionsschutzmaßnahmen in Bezug auf Sars-CoV-2 in bayerischen Kinderbetreuungseinrichtungen [#258491]
Datum
15. September 2022 08:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 5. September 2022, die wir mangels Einschlägigkeit der angeführten Rechtsgrundlagen als Bürgeranfrage behandeln. Gerne nehmen wir dazu als für die Kindertagesbetreuung zuständiges Fachreferat im Familienministerium wie folgt Stellung: Kinder und Jugendliche zählen nicht zu den vulnerablen Personen. Die Staatsregierung stützt sich hierbei unter anderem auf die Empfehlungen einer beratenden Arbeitsgruppe aus Kinderärzten, pädiatrischen Infektiologen und Virologen. Eine Covid-19-Erkrankung verläuft bei Kindern und Jugendlichen in der Regel symptomlos oder nimmt einen milden Verlauf. Eine anlasslose Serientestung ist daher aktuell nicht veranlasst. In der Kindertagesbetreuung soll möglichst viel Normalität ermöglicht werden, um eine kindgerechte Bildung, Betreuung und Entwicklung sicherzustellen. Die Staatsregierung stellt den Trägern mit der Rahmenhygienempfehlung eine Orientierungshilfe für das individuelle Hygienekonzept zur Verfügung. Das Infektionsgeschehen wird im Blick gehalten und sobald die Experten zu der Auffassung gelangen, dass Maßnahmen erforderlich sind, können diese ergriffen werden. Wir hoffen diese Informationen waren für Sie nützlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15. September 2022. Leider haben Sie in Ihrer An…
An Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Entscheidungsbasis gegen verpflichtenden Infektionsschutzmaßnahmen in Bezug auf Sars-CoV-2 in bayerischen Kinderbetreuungseinrichtungen [#258491]
Datum
24. September 2022 10:46
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15. September 2022. Leider haben Sie in Ihrer Antwort keinen Bezug auf meine ursprüngliche Anfrage, genommen, die lautete: „Bitte stellen Sie mir entsprechende Protokolle von Expertenanhörungen,Fachgesprächen, internen Beratungen mit anderen Ministerien sowiefachliche Stellungnahmen, die Ihnen zur Entscheidungsfindung vorlagen,zur Verfügung.Welche Fachexperten, Verbände und sonstige Vertreter betroffener Gruppenwurden in die Entscheidung einbezogen bzw. angehört (namentliche Nennung)?” Erneut berufe ich mich hierbei auf Art. 39 BayDSG, welcher Ausfluss aus Art. 86 DSGVO ist, wonach des Erwägungsgrundes 154 zur DSGVO bzw. Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (ABl. L 345 vom 31.12.2003, S. 90) jedermann Anspruch auf den Zugang zu öffentlichen Dokumenten (egal auf welchen Datenträgern) hat, um insbesondere die Rechtsstaatlichkeit des Handelns nachvollziehen zu können. Art. 42 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union räumt diesen Anspruch als Ausfluss des Schutzes der Grundrechte direkt ein. Im Bundesrecht ist der Anspruch im Informationsfreiheitsgesetz legal verankert.Ich bitte Sie, mir vorab mitzuteilen, sollte diese Auskunft mit einem Entgelt verbunden sein. Als Vater eines Kindes, welches eine Kindertagesbetreuungseinrichtung in Bayern besucht, bin ich unmittelbar von der durch Ihr Haus getroffenen Entscheidung betroffen. Insofern ist es in meinem aber darüber hinaus auch im öffentlichen Interesse, die oben genannten Informationen einzusehen. Ich werde die Informationen nicht für entgeltliche Zwecke weiterverwenden. Bitte stellen Sie mir die oben genannten Informationen innerhalb der ursprünglich gesetzten Frist bis spätestens zum 7. Oktober 2022 zur Verfügung.Vielen Dank. Anfragenr: 258491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258491/
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. September 2022 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungsbasis gegen verpflichtenden Infek…
An Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Entscheidungsbasis gegen verpflichtenden Infektionsschutzmaßnahmen in Bezug auf Sars-CoV-2 in bayerischen Kinderbetreuungseinrichtungen [#258491]
Datum
7. Oktober 2022 11:14
An
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Entscheidungsbasis gegen verpflichtenden Infektionsschutzmaßnahmen in Bezug auf Sars-CoV-2 in bayerischen Kinderbetreuungseinrichtungen“ vom 05.09.2022 (#258491) und die Nachfrage am 24.09.2022 (#258491) an <<E-Mail-Adresse>> wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 258491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258491/

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Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneuten Nachrichten vom 24.09.2022 und 07.10.2022. …
Von
Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales
Betreff
WG: Automatische Antwort: WG: Entscheidungsbasis gegen verpflichtenden Infektionsschutzmaßnahmen in Bezug auf Sars-CoV-2 in bayerischen Kinderbetreuungseinrichtungen [#258491]
Datum
13. Oktober 2022 15:00
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre erneuten Nachrichten vom 24.09.2022 und 07.10.2022. Wie bereits in unserer Nachricht vom 15.09.2022 mitgeteilt ergibt sich aus Art. 39 Absatz 1 Satz 1 BayDSG kein Recht auf Auskunft über den Inhalt von Akten des Staatsministeriums im Zusammenhang mit dem Erlass von Rechtsvorschriften zu Infektionsschutzmaßnahmen (vgl. Art. 39 Absatz 4 Nr.2 BayDSG). Gerne weisen wir nochmal darauf hin, dass Grundlage der Entscheidungen die Empfehlungen einer beratenden Arbeitsgruppe aus Kinderärzten, pädiatrischen Infektiologen und Virologen sind. Selbstverständlich behalten wir das Infektionsgeschehen laufend im Blick und sobald es aus infektiologischer Sicht als erforderlich erachtet wird, einheitliche, verpflichtende Vorgaben zu erlassen, können entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Wir hoffen diese Informationen waren für Sie nützlich, wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute. Mit freundlichen Grüßen