Entscheidungsgrundlage und Kostenaufstellung zu den am Schwachhauser Ring aufgestellten Zusatzzeichen "Radfahrer im Gegenverkehr".

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

als begeistertem Radfahrer in der Stadt Bremen liegt mir die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sehr am Herzen. Bei meinen Besuchen in Bremen sind mir zahlreiche Zusatzzeichen "Radfahrer im Gegenverkehr" (Zusatzzeichen Nr. 1000-33 gem. StVO) aufgefallen, die am Fahrradweg der Straße "Schwachhauser Ring" angebracht worden sind. Dazu bitte ich um folgende Auskünfte:

1. Wie groß ist die Zahl der in den letzten 12 Monaten angebrachten Zusatzzeichen Nr. 1000-33 "Radfahrer im Gegenverkehr" an der Straße "Schwachhauser Ring"?
2. Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung getroffen, diese Zusatzzeichen zu installieren?
3. Welche Kosten stehen in Zusammenhang mit der Beschaffung und Installation dieser Zeichen? (s. folgende Fragen)
3a. Welche Kosten entstanden für die Beschaffung der besagten Zeichen?
3b. Welcher Zeitaufwand (Personentage) fiel für die Installation der Zeichen an?
3c. Welche Kosten entstanden für die Installation der Zeichen durch Mitarbeiter der Stadt Bremen oder beauftragte Betriebe?

Bitte senden Sie mir zudem den Schriftverkehr der Vorgänge zu, die in Zusammenhang mit der Entscheidung zur Beschaffung und Installation der Zeichen durch Ihre Behörde stehen. Die digitale Zusendung reicht hierbei aus.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. März 2015
  • Frist
    8. April 2015
  • 0 Follower:innen
Clemens Schröder
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, als begeistertem Radfahrer in der Stadt …
An Amt für Straßen und Verkehr Bremen Details
Von
Clemens Schröder
Betreff
Entscheidungsgrundlage und Kostenaufstellung zu den am Schwachhauser Ring aufgestellten Zusatzzeichen "Radfahrer im Gegenverkehr". [#8794]
Datum
5. März 2015 15:19
An
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, als begeistertem Radfahrer in der Stadt Bremen liegt mir die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sehr am Herzen. Bei meinen Besuchen in Bremen sind mir zahlreiche Zusatzzeichen "Radfahrer im Gegenverkehr" (Zusatzzeichen Nr. 1000-33 gem. StVO) aufgefallen, die am Fahrradweg der Straße "Schwachhauser Ring" angebracht worden sind. Dazu bitte ich um folgende Auskünfte: 1. Wie groß ist die Zahl der in den letzten 12 Monaten angebrachten Zusatzzeichen Nr. 1000-33 "Radfahrer im Gegenverkehr" an der Straße "Schwachhauser Ring"? 2. Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung getroffen, diese Zusatzzeichen zu installieren? 3. Welche Kosten stehen in Zusammenhang mit der Beschaffung und Installation dieser Zeichen? (s. folgende Fragen) 3a. Welche Kosten entstanden für die Beschaffung der besagten Zeichen? 3b. Welcher Zeitaufwand (Personentage) fiel für die Installation der Zeichen an? 3c. Welche Kosten entstanden für die Installation der Zeichen durch Mitarbeiter der Stadt Bremen oder beauftragte Betriebe? Bitte senden Sie mir zudem den Schriftverkehr der Vorgänge zu, die in Zusammenhang mit der Entscheidung zur Beschaffung und Installation der Zeichen durch Ihre Behörde stehen. Die digitale Zusendung reicht hierbei aus. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Clemens Schröder <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Clemens Schröder << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Amt für Straßen und Verkehr Bremen
WG: Eingabe Schröder Sehr geehrter Herr Schröder, in der Anlage erhalten Sie die gewünschte Antwort auf Ihre Anfr…
Von
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Betreff
WG: Eingabe Schröder
Datum
23. April 2015 10:19
Status
Sehr geehrter Herr Schröder, in der Anlage erhalten Sie die gewünschte Antwort auf Ihre Anfrage vom 06. März 2015 nebst dem angeforderten Schriftverkehr. Mit freundlichen Grüßen