Entscheidungsgrundlage zu Ihren aktuellen VoIP Provider

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir die Entscheidungsgrundlage zu auf Basis derer die zur Wahl ihres aktuellen VoIP Providers getroffen wurde.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Juli 2022
  • Frist
    10. August 2022
  • 0 Follower:innen
Matthias Waller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir die Entscheidungsgrundlage zu au…
An Bundesverwaltungsgericht Details
Von
Matthias Waller
Betreff
Entscheidungsgrundlage zu Ihren aktuellen VoIP Provider [#252914]
Datum
8. Juli 2022 16:18
An
Bundesverwaltungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir die Entscheidungsgrundlage zu auf Basis derer die zur Wahl ihres aktuellen VoIP Providers getroffen wurde. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Matthias Waller Anfragenr: 252914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252914/
Bundesverwaltungsgericht
Sehr geehrter Herr Waller, Grundlage für die Auswahlentscheidung war ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettb…
Von
Bundesverwaltungsgericht
Betreff
AW: Entscheidungsgrundlage zu Ihren aktuellen VoIP Provider [#252914]
Datum
18. Juli 2022 22:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Waller, Grundlage für die Auswahlentscheidung war ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 17 UVgO in Verbindung mit den Ausführungsbestimmungen des Bundesministeriums der Justiz (und damals auch für Verbraucherschutz) vom 10. November 2015. Das Beschaffungsverfahren wurde im Jahr 2020 durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Waller
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Information. Ich habe jetzt etwas länger gewartet und nach…
An Bundesverwaltungsgericht Details
Von
Matthias Waller
Betreff
AW: Entscheidungsgrundlage zu Ihren aktuellen VoIP Provider [#252914]
Datum
13. August 2022 12:23
An
Bundesverwaltungsgericht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke Ihnen für die Information. Ich habe jetzt etwas länger gewartet und nach ihre Nachricht bekam ich leider nicht die zugehörige Unterlagen zugeschickt. Ich gehe davon aus, dass Sie mir die entsprechende Unterlagen noch nachschicken werden. Mit freundlichen Grüßen Matthias Waller Anfragenr: 252914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252914/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesverwaltungsgericht
Sehr geehrter Herr Waller, in Ihrer Anfrage vom 8. Juli 2022 fragten Sie nach der Entscheidungsgrundlage für die A…
Von
Bundesverwaltungsgericht
Betreff
AW: Entscheidungsgrundlage zu Ihren aktuellen VoIP Provider [#252914]
Datum
16. August 2022 13:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Waller, in Ihrer Anfrage vom 8. Juli 2022 fragten Sie nach der Entscheidungsgrundlage für die Auswahl unseres aktuellen Providers. Diese Entscheidungsgrundlage habe ich Ihnen per Mail vom 18. Juli 2022 mitgeteilt. Aus Ihrer Anfrage ging nicht hervor, welche Unterlagen Sie zugeschickt bekommen möchten. Dies müssten Sie bitte präzisieren. Mit freundlichen Grüßen