Entscheidungsvorgang zum Plesseturm (befristetes Begehungshindernis)

Anfrage an: Gemeinde Wanfried

die Aussichtsplattform auf dem Plesseturm, ein beliebtes Ausflugsziel für Wanfrieder Familien und Besucher, ist seit geraumer Zeit geschlossen. Das Besteigen über die erste Treppenleiste ist mittels eines mehrfach verschraubten Bretterverhaus verunmöglicht - ein, wie mir scheint, beachtlicher Aufwand. Als Verantwortlicher zeichnet der Magistrat der Stadt Wanfried. Bitte übersenden Sie mir den zugrunde liegenden Entscheidungsvorgang, sowie das Gutachten, welches seinerzeit angefertigt wurde, um die Maßnahme zu begründen.
Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Februar 2020
  • Frist
    19. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Aussichtspla…
An Gemeinde Wanfried Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entscheidungsvorgang zum Plesseturm (befristetes Begehungshindernis) [#180647]
Datum
17. Februar 2020 11:49
An
Gemeinde Wanfried
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Aussichtsplattform auf dem Plesseturm, ein beliebtes Ausflugsziel für Wanfrieder Familien und Besucher, ist seit geraumer Zeit geschlossen. Das Besteigen über die erste Treppenleiste ist mittels eines mehrfach verschraubten Bretterverhaus verunmöglicht - ein, wie mir scheint, beachtlicher Aufwand. Als Verantwortlicher zeichnet der Magistrat der Stadt Wanfried. Bitte übersenden Sie mir den zugrunde liegenden Entscheidungsvorgang, sowie das Gutachten, welches seinerzeit angefertigt wurde, um die Maßnahme zu begründen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180647 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gemeinde Wanfried
Hallo Antragsteller/in wir danken Dir für Deine Anfrage und für das Interesse am Plesseturm. Die Stadt Wanfried…
Von
Gemeinde Wanfried
Betreff
AW: Entscheidungsvorgang zum Plesseturm (befristetes Begehungshindernis) [#180647]
Datum
21. Februar 2020 12:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Antragsteller/in wir danken Dir für Deine Anfrage und für das Interesse am Plesseturm. Die Stadt Wanfried als Eigentümerin des Plesseturms hat im Jahr 2015/2016 ein Gutachten zur Erfassung des Zustands bei der DEKRA in Auftrag gegeben. Das Ergebnis der Prüfung/des Gutachtens hat den Magistrat veranlasst, den Turm zu sperren. Das Gutachten wurde seinerzeit auch der Öffentlichkeit vorgestellt. Aus dieser Vorgehensweise gründete sich dann auch die Initiative zur Gründung eines Fördervereins. Wende Dich bitte bzgl. der weiteren Vorgehensweise an unseren Verwaltungsleiter Christoph Hoffmann. Er ist unter 05655/9894-15 im Rathaus erreichbar. E-Mail siehe CC. Beste Grüße