Entscheidungswege zu Neubelegungen in Ankerzentren in Bayern: München Trudering / Am Moosfeld

Korrespondenz zur Entscheidungsfindung, die das Erfordernis zur Reaktivierung des Ankerzentrums in München/Trudering lückenlos wiedergibt
-Vergleichsaufstellungen zu Alternativstandorten die von den zuständigen bayerischen Behörden an den Bund gegangen sind
-Nachweise des Bunds mit der Aufforderung an die Zuständigen in Bayern, die Beteiligten/ Betroffenen Anwohner, Bezirksausschüsse, Stadträte und Lokalpolitiker einzubinden
-Nachweis wer namentlich der Vermieter der Immobilie ist, das als Ankerzentrum genutzt wird
- Kurz- Mittel- und Langfristplanung zu diesem Ankerzentrum

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Korrespondenz zur E…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Entscheidungswege zu Neubelegungen in Ankerzentren in Bayern: München Trudering / Am Moosfeld [#141647]
Datum
13. Mai 2019 17:39
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Korrespondenz zur Entscheidungsfindung, die das Erfordernis zur Reaktivierung des Ankerzentrums in München/Trudering lückenlos wiedergibt -Vergleichsaufstellungen zu Alternativstandorten die von den zuständigen bayerischen Behörden an den Bund gegangen sind -Nachweise des Bunds mit der Aufforderung an die Zuständigen in Bayern, die Beteiligten/ Betroffenen Anwohner, Bezirksausschüsse, Stadträte und Lokalpolitiker einzubinden -Nachweis wer namentlich der Vermieter der Immobilie ist, das als Ankerzentrum genutzt wird - Kurz- Mittel- und Langfristplanung zu diesem Ankerzentrum
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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