Entschließung Nr. 403 b 19 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 03.11.1931

Anfrage an: Amtsgericht Würzburg

Die Entschließung Nr. 403 b 19 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 03.11.1931, mit der dem Verein für ärztlichen Dienst in Übersee - Missionsärztliches Institut Würzburg als wirtschaftlicher Verein (w.V.) die Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB staatlich verliehen wurde.

Leider liegt das Dokument weder beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration noch beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz vor; das Bayerische Hauptstaatsarchiv hat an Sie als Registergericht verwiesen (https://fragdenstaat.de/a/279838).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Juni 2023
  • Frist
    7. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
Julian Pascal Beier
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Würzburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten T…
An Amtsgericht Würzburg Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Entschließung Nr. 403 b 19 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 03.11.1931 [#280359]
Datum
2. Juni 2023 22:36
An
Amtsgericht Würzburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Würzburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Entschließung Nr. 403 b 19 des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 03.11.1931, mit der dem Verein für ärztlichen Dienst in Übersee - Missionsärztliches Institut Würzburg als wirtschaftlicher Verein (w.V.) die Rechtsfähigkeit nach § 22 BGB staatlich verliehen wurde. Leider liegt das Dokument weder beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration noch beim Bayerischen Staatsministerium der Justiz vor; das Bayerische Hauptstaatsarchiv hat an Sie als Registergericht verwiesen (https://fragdenstaat.de/a/279838).
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Würzburg (Informationsfreiheitssatzung Würzburg). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 280359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280359/ Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!