Entschlussbildung Freigabe von Abituraufgaben nach IFG NRW

alle Unterlagen, Emails, Gutachten, Protokolle, etc. die das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen dazu veranlasst hatte, Abituraufgaben nach dem IFG NRW freizugeben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. April 2021
  • Frist
    1. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entschlussbildung Freigabe von Abituraufgaben nach IFG NRW [#219438]
Datum
28. April 2021 23:26
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen, Emails, Gutachten, Protokolle, etc. die das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen dazu veranlasst hatte, Abituraufgaben nach dem IFG NRW freizugeben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219438/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Ver…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
28. April 2021 23:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in Sie schreiben selbst bereits in Ihrer Anfrage, dass das Ministerium für Schule und Bildung…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Entschlussbildung Freigabe von Abituraufgaben nach IFG NRW [#219438]
Datum
21. Mai 2021 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in Sie schreiben selbst bereits in Ihrer Anfrage, dass das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen – MSB – Abituraufgaben nach dem IFG NRW freigegeben habe, wobei „freigeben“ den Sachverhalt nicht korrekt beschreibt. Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich allein durch das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) vom 27. November 2001 in der Fassung vom 17.05.2018 veranlasst, die zentral gestellten Aufgaben aus den Abiturprüfungen, soweit das Prüfungsverfahren abgeschlossen ist, auf Antrag der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zugänglich zu machen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> es freut mich zuhören, dass das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordr…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entschlussbildung Freigabe von Abituraufgaben nach IFG NRW [#219438]
Datum
26. Mai 2021 20:30
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es freut mich zuhören, dass das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen sich nach dem IFG NRW veranlasst sieht, die alten Prüfungsunterlagen auf Anfrage herrauszugeben. Nun war aber die Anfrage, ob damals Stellungennahmen vom LDI, Gutachten, etc. eingeholt wurden sind, bzw. ob es damals Beratungen (Protokolle) zum diesen Thema gab. Falls dies zutreffen sein sollte, bitte ich Sie mir diese als PDF zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219438/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Entschlussbildung Freigabe von Abituraufgaben n…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entschlussbildung Freigabe von Abituraufgaben nach IFG NRW [#219438]
Datum
16. Juni 2021 23:25
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Entschlussbildung Freigabe von Abituraufgaben nach IFG NRW“ vom 28.04.2021 (#219438) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit und vor allem auf den richtigen Bezug der Anfrage geantwortet(siehe letzte Mail). Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219438/

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 28.04.2021 haben Sie fristgerecht Antwort mit E-Mail vom 21.05.2021 e…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Entschlussbildung Freigabe von Abituraufgaben nach IFG NRW [#219438], 16.06.2021
Datum
24. Juni 2021 08:15
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 28.04.2021 haben Sie fristgerecht Antwort mit E-Mail vom 21.05.2021 erhalten. In Ihrer neuerlichen Anfrage vom 26.05.2021 greifen Sie wiederum die Frage nach Gutachten, Stellungnahmen oder Protokollen auf. Hierzu kann ich Ihnen abschließend mitteilen, dass, wie bereits in der Antwort vom 21.05.2021 dargestellt, sich das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen allein durch das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW) vom 27. November 2001 in der Fassung vom 17.05.2018 veranlasst sieht, die zentral gestellten Aufgaben aus den Abiturprüfungen, soweit das Prüfungsverfahren abgeschlossen ist, auf Antrag der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zugänglich zu machen. Der Gesetzestext ist, was das Zurverfügungstellen alter Klausuraufgaben betrifft, eindeutig. Auslegungen, Interpretationen, Gutachten, Stellungnahmen oder Protokolle hierzu liegen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen