Entsorgung bzw. Beseitigung illegal abgestellten Mülls/Sperrmülls

wieviele Fälle von Entsorgung bzw. Beseitigung illegal abgestellten Mülls/Sperrmülls durch EDG, Stadt Dortmund und/oder Ordnungsamt wurden für 2019 für das gesamte Stadtgebiet Dortmund im Jahr 2019 verzeichnet?

Bitte, wenn möglich, nach PLZ auflisten und die angefallenen Kosten angeben.
Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
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Marlon Hohl
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Dortmund Details
Von
Marlon Hohl
Betreff
Entsorgung bzw. Beseitigung illegal abgestellten Mülls/Sperrmülls [#177459]
Datum
28. Januar 2020 12:00
An
Kommunalverwaltung Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wieviele Fälle von Entsorgung bzw. Beseitigung illegal abgestellten Mülls/Sperrmülls durch EDG, Stadt Dortmund und/oder Ordnungsamt wurden für 2019 für das gesamte Stadtgebiet Dortmund im Jahr 2019 verzeichnet? Bitte, wenn möglich, nach PLZ auflisten und die angefallenen Kosten angeben. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marlon Hohl Anfragenr: 177459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177459 Postanschrift Marlon Hohl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marlon Hohl
Kommunalverwaltung Dortmund
Ihre Email vom 28.01.2020 Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrter Herr fragdenstaat.de, hiermit bestä…
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
Ihre Email vom 28.01.2020
Datum
29. Januar 2020 07:41
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Sehr geehrter Herr fragdenstaat.de, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail vom 28.01.2020. Diese habe ich an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Eine Antwort werden Sie von dort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Dortmund
fragdenstaat, Anfrage vom 29.01.2020 - Beseitigung illegal abgestellen Mülls Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister …
Von
Kommunalverwaltung Dortmund
Betreff
fragdenstaat, Anfrage vom 29.01.2020 - Beseitigung illegal abgestellen Mülls
Datum
12. Februar 2020 14:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Umweltamt Sehr geehrte Frau Hohl, ich nehme Bezug auf Ihre o.g. Anfrage über die Plattform fragdenstaat.de. Sie baten um Benennung der Anzahl der Beseitigungsfälle illegal abgestellten Mülls/Sperrmülls im Jahr 2019 bezogen auf das Stadtgebiet Dortmund. Ich habe daraufhin die EDG Entsorgung Dortmund GmbH gebeten, eine statistische Auswertung für das Jahr 2019 vorzunehmen. Von dort erhalte ich heute die Rückmeldung, dass die vorläufige Hochrechnung (die endgültige Auswertung erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt) eine Menge an unerlaubten Abfallablagerungen von 1.113 Mg (Tonnen) bei einer Anzahl von 7.424 Arbeitsaufträgen ergeben hat. Erläuternd weise ich darauf hin, dass unter dem Begriff Arbeitsaufträgedie Müllbeseitigungseinsätze der EDG im Fall von unerlaubten Abfallablagerungen zu verstehen sind. Diese reichen von Kleinstmengen bis hin zu "klassischen" illegalen Abfallablagerungen in größerem Stil u.a. auch im Bereich von Depotcontainerstandorten. Auch die von Ihnen angefragte unerlaubte Sperrmüllablagerung im öffentlichen Raum ist darin enthalten. Eine Differenzierung der Müllabladestellen nach PLZ wird nicht vorgenommen. Angaben zu den in 2019 angefallenen Kosten der Entsorgung liegen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen