Entsorgungsmöglichkeiten für spezielle Abfälle und Versorgung durch die AWB

Wie ich gelesen habe, wurde die AWB im Jahr 2003 zu 100% von den Kölner Stadtwerken erworben.
Daher meine Fragen insbesondere zu den Entsorgungsmöglichkeiten und der Versorgung der Müllentsorgung in der Stadt Köln an die Stadtwerke.

Bei der AWB ist mir aufgefallen, dass jeder Bürger der speziellen Müll, wie zum Beispiel: Batterien, elektronsiche Kleinstgeräte etc. zu Wertstoff-Zentren weitergeleitet wird. Diese befinden sich außerhalb der bewohnten Gebieten.
Müllentsorgung setzt dadurch ein Auto voraus. Logischerweise macht es keinen Sinn für einen Beutel alter Batterien aus der Innenstadt eine Autofahrt auf sich zu nehmen oder sogar eine mittlerweile “mehrjährige” Fahrt mit der KVB. Insbesondere an Letztere schließt sich dann ein 30min Fußweg an.
Insgesamt scheint das Konzept des Wertstoffhofs überhaupt aus der Zeit gefallen.

Die Folge ist, dass alte Batterien einfach in den Restmüll wandern, Autobatterien einfach an die Straße geschmissen werden etc. Alles bekannt nehme ich an.

Daher die Frage:
Wieso gibt es keine kleinen Container für z.B. Altbatterien, wie in fast jeder anderen Großstadt auch?

Weitere Fragen zur Versorgung:
Wieso liegt wilder Müll trotz Meldung via App wochenlang an der Straße?
Gibt es Gesetze zur Mindestversorgung der Bürger, damit diese nicht im Müll versinken?
Wie oft müssen Mülltonnen in Parks, öffentlichen Sportanlagen geleert werden?
Ist die AWB in Folge auch für die Bekämpfung von Ratten zuständig?
Gibt es Pläne oder geplante Investitionen, um die Bürger besser zu versorgen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juli 2023
  • Frist
    12. August 2023
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Lars Fischer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wi…
An Stadtwerke Köln (SWK) Details
Von
Lars Fischer
Betreff
Entsorgungsmöglichkeiten für spezielle Abfälle und Versorgung durch die AWB [#283487]
Datum
8. Juli 2023 13:14
An
Stadtwerke Köln (SWK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie ich gelesen habe, wurde die AWB im Jahr 2003 zu 100% von den Kölner Stadtwerken erworben. Daher meine Fragen insbesondere zu den Entsorgungsmöglichkeiten und der Versorgung der Müllentsorgung in der Stadt Köln an die Stadtwerke. Bei der AWB ist mir aufgefallen, dass jeder Bürger der speziellen Müll, wie zum Beispiel: Batterien, elektronsiche Kleinstgeräte etc. zu Wertstoff-Zentren weitergeleitet wird. Diese befinden sich außerhalb der bewohnten Gebieten. Müllentsorgung setzt dadurch ein Auto voraus. Logischerweise macht es keinen Sinn für einen Beutel alter Batterien aus der Innenstadt eine Autofahrt auf sich zu nehmen oder sogar eine mittlerweile “mehrjährige” Fahrt mit der KVB. Insbesondere an Letztere schließt sich dann ein 30min Fußweg an. Insgesamt scheint das Konzept des Wertstoffhofs überhaupt aus der Zeit gefallen. Die Folge ist, dass alte Batterien einfach in den Restmüll wandern, Autobatterien einfach an die Straße geschmissen werden etc. Alles bekannt nehme ich an. Daher die Frage: Wieso gibt es keine kleinen Container für z.B. Altbatterien, wie in fast jeder anderen Großstadt auch? Weitere Fragen zur Versorgung: Wieso liegt wilder Müll trotz Meldung via App wochenlang an der Straße? Gibt es Gesetze zur Mindestversorgung der Bürger, damit diese nicht im Müll versinken? Wie oft müssen Mülltonnen in Parks, öffentlichen Sportanlagen geleert werden? Ist die AWB in Folge auch für die Bekämpfung von Ratten zuständig? Gibt es Pläne oder geplante Investitionen, um die Bürger besser zu versorgen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lars Fischer Anfragenr: 283487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283487/ Postanschrift Lars Fischer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lars Fischer
Stadtwerke Köln (SWK)
Sehr geehrter Herr Fischer, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Fragen insbesondere zu den Entsorgungsmöglichkeite…
Von
Stadtwerke Köln (SWK)
Betreff
WG: Entsorgungsmöglichkeiten für spezielle Abfälle und Versorgung durch die AWB [#283487]
Datum
14. Juli 2023 12:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Fischer, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Fragen insbesondere zu den Entsorgungsmöglichkeiten und der Müllentsorgung in der Stadt Köln haben wir Ihrem Wunsch entsprechend an die in Köln dafür zuständige AWB weitergeleitet. Die AWB wird Ihnen die gewünschten Informationen zur Verfügung stellen. Viele Grüße
Lars Fischer
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Entsorgungsmöglichkeiten für spezielle Abfälle und Versorgung durc…
An Stadtwerke Köln (SWK) Details
Von
Lars Fischer
Betreff
AW: WG: Entsorgungsmöglichkeiten für spezielle Abfälle und Versorgung durch die AWB [#283487]
Datum
22. August 2023 17:00
An
Stadtwerke Köln (SWK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Entsorgungsmöglichkeiten für spezielle Abfälle und Versorgung durch die AWB“ vom 08.07.2023 (#283487) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lars Fischer

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Stadtwerke Köln (SWK)
Sehr geehrter Herr Fischer, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zunächst möchten wir uns hinsichtlich der Verzögerun…
Von
Stadtwerke Köln (SWK)
Betreff
WG: Entsorgungsmöglichkeiten für spezielle Abfälle und Versorgung durch die AWB [#283487]
Datum
24. August 2023 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen
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10,6 KB


Sehr geehrter Herr Fischer, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zunächst möchten wir uns hinsichtlich der Verzögerung unserer Antwort entschuldigen und möchten dies nun gerne nachholen. Die AWB Köln GmbH (AWB) ist als kommunaler Dienstleister der Stadt Köln für die Straßenreinigung und Abfallentsorgung in Köln tätig. In Bezug auf die Weiterleitung von speziellem Abfall wie Batterien und elektronischen Kleinstgeräten zu den Wertstoff-Centern haben Sie richtig festgestellt, dass sich diese außerhalb der bewohnten Gebiete befinden. Dieses Konzept hat zum Ziel, eine gezielte und umwelt- und rechtskonforme Entsorgung dieser Stoffströme sicherzustellen. So ist es schwierig, vergleichbare Anlagen aufgrund der gesetzlichen Auflagen in Wohnanlagen zu betreiben. Natürlich ist es verständlich, dass für manche Bürgerinnen und Bürger der Weg zu den Wertstoff-Centern unpraktisch ist, hierfür bieten die AWB auch dezentrale Möglichkeiten an: § So können Batterien (außer Autobatterien) oder andere Schadstoffe nicht nur an den Wertstoff-Centern, sondern auch am Schadstoffmobil und auf den AWB Betriebshöfen abgegeben werden. § Außerdem können Batterien in vielen Verkaufsstellen des Handels oder in den städtischen Bürgerämtern abgegeben werden. Achten Sie auf die grünen Sammelboxen der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS), die sich um die fachgerechte und für die Umwelt freundlichste Methode zur Entsorgung der Altbatterien kümmern. Weitere Informationen zu der Entsorgung durch die GRS finden Sie auf www.grs-batterien.de<http://www.grs-batterien.de>. § Kleine elektrische Geräte mit einer Kantenlänge von bis zu 40 cm können ebenfalls bei den AWB-Schadstoffmobilen, an den AWB-Betriebshöfen und in den städtischen Bürgerämtern (mit Ausnahme des Bürgeramtes Innenstadt) entsorgt werden. Auch der Fachhandel bietet die Rücknahme von Elektro-Altgeräten flächendeckend und dezentral an. § Als weitere dezentrale Entsorgungslösung bietet die AWB selbstverständlich das Hol-System für Elektroaltgeräte als auch für Sperrmüll an, für die bequem telefonisch, per Mail oder App über den AWB-Kundenservice Termine ausgemacht werden können. § Weitere Informationen zum o.g. Angebot, zu den Standzeiten der Schadstoffmobile sowie die Möglichkeit Termine auszumachen, finden Sie über die folgenden Links: o Schadstoff-Mobile: Schadstoff-Mobil aktuelle Termine - AWB Köln (awbkoeln.de)<https://www.awbkoeln.de/schadstoffe/schadstoffmobil/> o Elektro-Altgeräte: Elektro-Altgeräte entsorgen - AWB Köln (awbkoeln.de)<https://www.awbkoeln.de/elektro-altgeraete/> o Sperrmüll: Sperrmüll entsorgen - AWB Köln (awbkoeln.de)<https://www.awbkoeln.de/sperrmuell/> Gerne möchten wir auch auf ihre weiteren Fragen eingehen: Wilder Müll: § Die AWB verzeichnet jährlich rund 20.000 Meldungen an wildem Müll (Littering) überall im öffentlichen Straßenland und in Grünanlagen. § I.d.R. können diese Ablagerungen innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Meldung beseitigt werden. § Sollten Ihnen wilde Müllablagerungen auffallen, die tatsächlich länger liegen bleiben, freut sich die AWB stets über eine kurze Email: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Rechtliche Rahmenbedingungen: § Darüber hinaus haben Sie nach den rechtlichen Rahmenbedingungen zur "Mindestversorgung" und Entsorgungsleistungen gefragt. § Die Abfallsatzung der Stadt Köln bietet hierfür auf Basis des Kreislaufwirtschaftsgesetztes die Grundlage, nachdem eine ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen auf den Kölner Grundstücken erfolgen kann. Leerung von Papierkörben in Grünanlagen und Spielplätzen: § Die Leerung der Papierkörbe die Reinigung der Anlagen der Stadt Köln ist vertraglich geregelt und erfolgt bedarfsorientiert i.d.R. einmal pro Woche und richtet sich nach Nutzungshäufigkeiten und Abfallaufkommen. § Selbstverständlich werden auch immer wieder neue Anlagen nach Abstimmung mit der Stadt Köln (auch nach Vorschlägen von Bürgerinnen und Bürgern) in die Reinigung aufgenommen und neue Papierkörbe aufgestellt. Bekämpfung von Schädlingen: § Die AWB ist für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und die Sauberkeit in wesentlichen Bereichen der Stadt zuständig. Dies umfasst jedoch nicht die Bekämpfung von Ratten und anderen Schädlingen. § Hierfür ist das Gesundheitsamt der Stadt Köln (Gesundheitsamt - Stadt Köln (stadt-koeln.de)<https://www.stadt-koeln.de/service/alle-adressen/gesundheitsamt?cnw_autotranslate=de>) zuständig. § Weitere Informationen finden Sie auch unter: Rattenbekämpfung - Stadt Köln (stadt-koeln.de)<https://www.stadt-koeln.de/artikel/68200/index.html> Pläne für die Zukunft: § Die AWB arbeitet konsequent daran, mit neuen und innovativen Ideen die Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger Kölns auszubauen und zu optimieren. § Es werden z.B. regelmäßig Analysen und Bewertungen sowie ein Fachaustausch in Zusammenarbeit mit anderen Großstädten durchgeführt. § Darüber hinaus wird derzeit auch ein Masterplan Sauberkeit im Auftrag des Rates der Stadt Köln (Masterplan Sauberkeit | Beteiligungsportal der Stadt Köln (meinungfuer.koeln)<https://meinungfuer.koeln/masterplan-sauberkeit>) unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet, der neue Maßnahmen zur Verbesserung der Stadtsauberkeit bieten soll. § Auch im Bereich der Abfall- und Wertstoffverwertung wurde mit dem Zero Waste Konzept (Mit Ihnen kann Köln Zero Waste-Stadt werden - Stadt Köln (stadt-koeln.de)<https://www.stadt-koeln.de/artikel/71669/index.html>) ein vergleichbarer Ansatz gewählt. Die Ergebnisse werden voraussichtlich noch in diesem Jahr durch die Stadt Köln präsentiert. Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen umfangreich beantworten konnte. Weitere Informationen entnehmen Sie der Internetseite www.awbkoeln.de<http://www.awbkoeln.de> oder kontaktieren Sie die AWB auch gerne direkt und persönlich: AWB Kundenservice Tel.: +49 (0) 221/9 22 22 24 Fax.: 02 21/9 22 22 25 Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Sie erreichen den AWB Kunden-Service Montag-Freitag von 07:00 - 18:00 Uhr. Freundliche Grüße,