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Entwässerung gem. Planfeststellungsbeschluss: Az.: 44/1-6441/1/101

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde gerne erfahren ob gem. dem Planfeststellungsbeschluss: Az.: 44/1-6441/1/101 Wasser in den Glasowbach eingeleitet wird und wenn ja, in welcher Menge dies, seit wann geschieht.

Sollte kein Wasser eingeleitet werden, bitte ich um die Hintergründe. Gerne kann ich die Akteneinsicht persönlich vornehmen oder Sie senden mir die Unterlagen bzw. Informationen.

Hintergrund der Frage ist der geringe Wasserstand im Rangsdorfer See. Dieser verfügt über einen Zulauf aus dem Glasowbach.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. September 2018
  • Frist
    30. Oktober 2018
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<Information-entf…
An Landkreis Dahme-Spreewald Bauordnungsamt Details
Von
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Betreff
Entwässerung gem. Planfeststellungsbeschluss: Az.: 44/1-6441/1/101 [#33800]
Datum
28. September 2018 16:50
An
Landkreis Dahme-Spreewald Bauordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde gerne erfahren ob gem. dem Planfeststellungsbeschluss: Az.: 44/1-6441/1/101 Wasser in den Glasowbach eingeleitet wird und wenn ja, in welcher Menge dies, seit wann geschieht. Sollte kein Wasser eingeleitet werden, bitte ich um die Hintergründe. Gerne kann ich die Akteneinsicht persönlich vornehmen oder Sie senden mir die Unterlagen bzw. Informationen. Hintergrund der Frage ist der geringe Wasserstand im Rangsdorfer See. Dieser verfügt über einen Zulauf aus dem Glasowbach.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte<Information-entfernt> in der Anlage sende ich Ihnen noch den Planfeststellungsbeschluss: Az.:…
An Landkreis Dahme-Spreewald Bauordnungsamt Details
Von
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Betreff
AW: Entwässerung gem. Planfeststellungsbeschluss: Az.: 44/1-6441/1/101 [#33800]
Datum
28. September 2018 16:53
An
Landkreis Dahme-Spreewald Bauordnungsamt
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte<Information-entfernt> in der Anlage sende ich Ihnen noch den Planfeststellungsbeschluss: Az.: 44/1-6441/1/101. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Dahme-Spreewald Bauordnungsamt
Aktenzeichen: 4870-2018, Akteneinsicht - Einleitung Wasser in den Glasowbach Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antr…
Von
Landkreis Dahme-Spreewald Bauordnungsamt
Betreff
Aktenzeichen: 4870-2018, Akteneinsicht - Einleitung Wasser in den Glasowbach
Datum
8. Oktober 2018 11:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Akteneinsicht ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde das Landkreises Dahme-Spreewald am 29.09.2018 auf elektronischem Weg eingegangen. Die Bauaufsichtsbehörde ist jedoch nicht zuständig für Fragen der Niederschlagswasserableitung von den Flächen des vom Planfesstellungsbeschlusses betroffenen Flughafens. Da Sie bereits parallel zu Ihrer Anfrage an die Bauaufsichtsbehörde die Naturschutzbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald um Akteneinsicht gebeten haben erübrigt sich eine Weiterleitung an die, in diesem Falle zuständige Behörde. mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.