Entwicklung bei der Erteilung der Flugtauglichkeitszeugnisse der Klasse 1 / Risikoanalyse der COVID-19 Impfstoffe für Tauglichkeitsinhaber der Klasse 1
gemäß §65b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und EU VO 1178/2011 Anhang VI ARA.MED.150 hat das Luftfahrt-Bundesamt eine elektronische Datenbank über durchgeführte flugmedizinische Untersuchungen und Beurteilungen (flugmedizinische Datenbank) u.a. zur Ermöglichung statistischer Auswertungen (§65b Abs. 2 Punkt 3 LuftVG) zu führen. Weiterhin sind gemäß ICAO Annex 1 Punkt 1.2.4.2 im Rahmen des „State Safety Programms“ regelmäßige Auswertungen bzgl. „in-flight incapacitation events and medical findings during medical assessments to identify areas of increased medical risk“ durchzuführen.
Bzgl. der "Vaccination of aircrews" weist die europäische Flugsicherheitsbehörde (EASA) in ihrem „Safety Information Bulletin“ vom 25.03.2021 darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Herausgabe dieses SIB die Mehrheit der gemeldeten Nebenwirkungen der COVID-19 Impfstoffe zwar leicht seien, jedoch durch die veränderten Umgebungsbedingungen in einem Flugzeug in Reiseflughöhe, wie ein niedrigerer Luftdruck und eine leichte Sauerstoffarmut, weiter verstärkt werden könnten. Die EASA macht außerdem darauf aufmerksam, dass weder Erkenntnisse dieser veränderten Bedingungen in einem Flugzeug auf die Schwere von eventuellen Nebenwirkungen bei den COVID-19 Impfstoffen vorliegen, noch auf die daraus eventuell resultierende veränderte Leistungsfähigkeit der Besatzungsmitglieder bei der Ausübung flugsicherheitsrelevanter Aufgaben.
Die Veränderung der Leistungsfähigkeit eines Besatzungsmitgliedes steht allerdings in direkter Korrelation zu dessen uneingeschränkter Tauglichkeit zum Führen eines Luftfahrzeuges. So definiert die EU VO 1178/2011 unter MED.A.020: „Lizenzinhaber dürfen die mit ihrer Lizenz und mit zugehörigen Berechtigungen oder Zeugnissen verbundenen Rechte nicht ausüben, wenn sie ein verschreibungspflichtiges oder nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel einnehmen oder anwenden, das sie in der sicheren Ausübung der mit der verwendeten Lizenz verbundenen Rechte wahrscheinlich gefährdet.“
Eine mögliche Gefährdung wird spätestens durch das fortschreitende Bekanntwerden schwerer Nebenwirkungen im Bereich des Herz-Kreislauf-Systems und auch neurologischer Schäden weit nach der empfohlenen "waiting period of 48 hours after each dose of COVID-19 vaccine" begründet. Weiterhin liegen bereits seit spätestens Juli 2021 für alle verfügbaren Impfstoffe "Rote Hand Briefe", veröffentlicht durch das Paul-Ehrlich Institut (PEI) vor, in denen auf das Risiko möglicher Thrombosen und auch der Möglichkeit der Ausbildung einer Myokarditis oder Perikarditis hingewiesen wird.
Zusätzlich verweist die EASA mit SIB 2021-06 auf den "Public Assessment Report" der European Medicines Agency (EMA), wonach laut "Punkt 2.3.1. Pharmakology" für den Impftstoff „Comirnaty“ (BNT162b2) der Hersteller weder eine sekundäre Pharmakodynamik, noch eine Sicherheitspharmakologie durchgeführt hat. Diese Untersuchungen würden für den zu verabreichenden Impfstoff die unerwünschten Wirkungen (sekundäre Pharmakodynamik) bzw. den Einfluss des Wirkstoffs auf wichtige Vitalparameter (Sicherheitspharmakologie) untersuchen. Auch wurde gemäß "public assessment report" für diesen Impfstoff keine "pharmacodynamic drug interaction studies" durchgeführt.
Da die EASA mit SIB 2021-06 gleichzeitig zu o.a. unklarer Erkenntnislage die Anwendung der COVID-19 Impfstoffe bei Besatzungsmitgliedern empfiehlt, stellt diese Anwendung mindestens ein "increased medical risk" im Sinne von ICAO Annex 1 Punkt 1.2.4.2 dar.
1. Überstellen Sie mir in anonymisierter Form alle Dokumente, Analysen und Auswertungen über die Anzahl der erfolgten Tauglichkeitsuntersuchungen für die Tauglichkeitsklasse 1, die Anzahl der erteilten Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 1 und die Anzahl der nicht erteilten Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 1 jeweils für die Jahre 2016-2019 und für die Jahre 2020-2022.
2. Überstellen Sie mir in anonymisierter Form alle Aufzeichnungen und Dokumente, aus denen die Gründe bei Nichterteilung der Tauglichkeitszeugnisse jeweils für die Jahre 2016-2019 und für die Jahre 2020-2022 hervorgehen.
3. Überstellen Sie mir alle Schreiben, Anweisungen und Veröffentlichungen, die den deutschen Luftfahrtunternehmen, die gemäß ICAO Annex 6 Passagiere, Post oder Fracht gewerbsmäßig befördern, gemacht worden sind, um im Rahmen des Safety Management Systems (SMS) medizinische Sicherheitsrisiken in Verbindung mit der großflächigen Verabreichung des COVID-19 Impfstoffes bei den beschäftigten Besatzungsmitgliedern zu identifizieren und zu bewerten.
Information nicht vorhanden
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Datum6. April 2023
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9. Mai 2023
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