Entwicklung der Kriminaltät unter deutsch-polnischer Zusammenarbeit

Ich bitte um Information zu folgenden Fragen.

Ist seid dem Regierungsabkommen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden vom 15. Mai 2014, ein Rückgang der Grenzkriminaltät zu sehen ?

Hierzu bitte ich um Statistiken oder ähnlichem zu Straftaten der Grenzkrimalität. Einbrüchen, Autohelerei etc.

Reicht die bestehende Aufwendung an finanziellen Mitteln und die personelle Situation aus um alle anfallenden Tätigkeiten in der Zusammenarbeit, ausreichend zu deckeln?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Oktober 2019
  • Frist
    19. November 2019
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Felix Walter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte u…
An Koordinator für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit Details
Von
Felix Walter
Betreff
Entwicklung der Kriminaltät unter deutsch-polnischer Zusammenarbeit [#168733]
Datum
17. Oktober 2019 04:18
An
Koordinator für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Information zu folgenden Fragen. Ist seid dem Regierungsabkommen über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden vom 15. Mai 2014, ein Rückgang der Grenzkriminaltät zu sehen ? Hierzu bitte ich um Statistiken oder ähnlichem zu Straftaten der Grenzkrimalität. Einbrüchen, Autohelerei etc. Reicht die bestehende Aufwendung an finanziellen Mitteln und die personelle Situation aus um alle anfallenden Tätigkeiten in der Zusammenarbeit, ausreichend zu deckeln?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Walter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Felix Walter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Walter

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Von
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Betreff
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Datum
17. Oktober 2019 04:18
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