Entwicklung der Parkplatzsituation in Velbert Neviges

aktuell wird ein Bebauungsplan für den Bereich am Rosenhügel/Siebeneiker Straße erstellt.
Mir geht es zentral um den Verbleib der Parkplätze am Rosenhügel 1-7.
Diese wurden errichtet um den Bau des 2ten Hochhauses der Mauell GmbH möglich zu machen.
Zu Hochzeiten hatte die Liegenschaft 700 Arbeitnehmer:innen.
Aktuell ist die Anzahl der Mitarbeitenden; Konjunktur und bedingt durch Corona deutlich geringer. Das Bauordnungsamt der Stadt Velbert bearbeitet den Fall, möchte jedoch die Vorgänge nicht transparent machen. Ich als Bürger der Stadt und betroffener Parkplatzsucher möchte auch in Zukunft einen Parkplatz am Standort finden können.
Antworten auf meine Fragen werden mit den Hinweis, dass ich kein Anlieger sei abgeblockt.
Eine entsprechende Stelle im Gesetz, welche es den Mitarbeiter:innen der Stadt verbietet die Betroffenen aufzuklären konnte mir jedoch nicht genannt werden.
Meine Fragen sind:
- Welcher Gesetzestext verbietet die Auskunft an Betroffene?
- Welche Anzahl von Parkplätzen muss die Liegeschaft der Mauell GmbH auch zukünftig nachweisen?
- Würde der Wegfall von so vielen Parkplätzen nicht automatisch zum Erlöschen der Baugenehmigung führen?

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde angenommen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2022
  • Frist
    8. März 2022
  • Ein:e Follower:in
Frank Ortmann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Velbert Details
Von
Frank Ortmann
Betreff
Entwicklung der Parkplatzsituation in Velbert Neviges [#240011]
Datum
4. Februar 2022 17:06
An
Kommunalverwaltung Velbert
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aktuell wird ein Bebauungsplan für den Bereich am Rosenhügel/Siebeneiker Straße erstellt. Mir geht es zentral um den Verbleib der Parkplätze am Rosenhügel 1-7. Diese wurden errichtet um den Bau des 2ten Hochhauses der Mauell GmbH möglich zu machen. Zu Hochzeiten hatte die Liegenschaft 700 Arbeitnehmer:innen. Aktuell ist die Anzahl der Mitarbeitenden; Konjunktur und bedingt durch Corona deutlich geringer. Das Bauordnungsamt der Stadt Velbert bearbeitet den Fall, möchte jedoch die Vorgänge nicht transparent machen. Ich als Bürger der Stadt und betroffener Parkplatzsucher möchte auch in Zukunft einen Parkplatz am Standort finden können. Antworten auf meine Fragen werden mit den Hinweis, dass ich kein Anlieger sei abgeblockt. Eine entsprechende Stelle im Gesetz, welche es den Mitarbeiter:innen der Stadt verbietet die Betroffenen aufzuklären konnte mir jedoch nicht genannt werden. Meine Fragen sind: - Welcher Gesetzestext verbietet die Auskunft an Betroffene? - Welche Anzahl von Parkplätzen muss die Liegeschaft der Mauell GmbH auch zukünftig nachweisen? - Würde der Wegfall von so vielen Parkplätzen nicht automatisch zum Erlöschen der Baugenehmigung führen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frank Ortmann Anfragenr: 240011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240011/ Postanschrift Frank Ortmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frank Ortmann
Kommunalverwaltung Velbert
Sehr geehrter Herr Ortmann, Ihre Anfrage ist an mich weitergeleitet worden und ich bestätige Ihnen hiermit den Ei…
Von
Kommunalverwaltung Velbert
Betreff
Entwicklung der Parkplatzsituation in Velbert Neviges [#240011]
Datum
7. Februar 2022 15:29
Status
Warte auf Antwort
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7,1 KB


Sehr geehrter Herr Ortmann, Ihre Anfrage ist an mich weitergeleitet worden und ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang des Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Nach Beteiligung der entsprechenden verwaltungsinternen Stellen komme ich unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurück. Sofern Sie beabsichtigen, die Antworten auf der Plattform fragdenstaat.de zu veröffentlichen, widerspreche ich der Veröffentlichung jedweder personenbezogener Daten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]; [geschwärzt]; [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Kommunalverwaltung Velbert
Sehr geehrter Herr Ortmann, zu Ihren Fragestellungen ist zunächst festzuhalten, dass das Informationsfreiheitsges…
Von
Kommunalverwaltung Velbert
Betreff
Entwicklung der Parkplatzsituation in Velbert Neviges [#240011]
Datum
21. Februar 2022 14:57
Status
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6,6 KB


Sehr geehrter Herr Ortmann, zu Ihren Fragestellungen ist zunächst festzuhalten, dass das Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) den freien Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen (§ 4 Abs. IFG NRW) gewährleisten soll und dass Rechtsauskünfte, die noch zu erarbeiten und zu beurteilen sind, keine vom IFG NRW erfassten Informationsgegenstände sind. Entsprechendes gilt für Fragen zu amtlichen Informationen, deren Beantwortung noch eine Bewertung, Meinungsäußerung oder Beurteilung der Rechtslage erfordert. Hinsichtlich Ihrer Frage, welche Anzahl von Parkplätzen die Liegenschaft der Mauell GmbH auch zukünftig nachweisen muss, handelt es sich um eine Frage eines Baugenehmigungsverfahrens, welches derzeit noch anhängig und nicht abgeschlossen ist. Da Ihre Frage die Zukunft betrifft, kann die Anfrage derzeit nicht beantwortet werden. Diesbezüglich ist anzumerken, dass auch die Schranke des § 7 des IFG NRW - Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses - greift. Das Genehmigungsverfahren wird voraussichtlich im Frühjahr diesen Jahres abgeschlossen sein. Nach Erteilung der Baugenehmigung werde ich Ihnen unaufgefordert die Anzahl der vorzuhaltenden Parkplätze mitteilen können. Ich bitte um kurze Mitteilung, ob meine Antwort ausreichend ist oder ob Sie einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid wünschen. Mit freundlichen Grüßen
Frank Ortmann
Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich über die bisherige Einordnung und die Zusage, dass ich nach der Ent…
An Kommunalverwaltung Velbert Details
Von
Frank Ortmann
Betreff
AW: Entwicklung der Parkplatzsituation in Velbert Neviges [#240011]
Datum
21. Februar 2022 22:15
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Kommunalverwaltung Velbert
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich über die bisherige Einordnung und die Zusage, dass ich nach der Entscheidung eine Antwort erhalten werde. Vielen Dank für Ihre Bemühungen und die schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen Frank Ortmann Anfragenr: 240011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240011/
Frank Ortmann
Sehr geehrte Damen und Herren, Rückfragen zu Frag den Staat: Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben zugesagt, …
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Von
Frank Ortmann
Betreff
AW: Entwicklung der Parkplatzsituation in Velbert Neviges [#240011]
Datum
16. März 2022 20:25
An
Kommunalverwaltung Velbert
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Rückfragen zu Frag den Staat: Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben zugesagt, die Anzahl der Parkplätze mitzuteilen. Eine Zahl allein lässt jedoch viele Fragen offen. Im besten Fall stellen Sie der Öffentlichkeit den Abschlussbericht/die Entscheidung mit der entsprechenden Begründung zur Verfügung. Folgende Fragen sollten abschließend zu klären sein: - Welche Anzahl von Parkplätzen wird von meiner Stadt als ausreichend gesehen? - Inwieweit sind Sonderflächen für E-Autos, Gäste, Betriebseigene-Fahrzeuge darin berücksichtigt? - Ab wann muss die Zahl der Parkplätze verfügbar sein? - Welche Parameter bestimmen die Zahl? - Wie wurden diese Parameter gewichtet, um diese Zahl zu berechnen? - Was ist, wenn sich die Anzahl der Mitarbeiter:innen vor Ort erhöht? - Welche Fristen sind zum Erreichen der Ziele gesetzt? - Wer prüft die Erfüllung der Ziele? - Was sind die Konsequenzen bei Nichterfüllung? Für den Fall, dass Fragen nicht beantwortet werden können, erwarte ich eine nachvollziehbare Begründung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Frank Ortmann
zusätzliche Fragestellungen geklärt. Rückfragen zu Frag den Staat: Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben zuges…
An Kommunalverwaltung Velbert Details
Von
Frank Ortmann
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Briefpost
Betreff
zusätzliche Fragestellungen geklärt.
Datum
16. März 2022
An
Kommunalverwaltung Velbert
Status
Rückfragen zu Frag den Staat: Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben zugesagt, die Anzahl der Parkplätze mitzuteilen. Eine Zahl allein lässt jedoch viele Fragen offen. Im besten Fall stellen Sie der Öffentlichkeit den Abschlussbericht/die Entscheidung mit der entsprechenden Begründung zur Verfügung. Folgende Fragen sollten abschließend zu klären sein: - Welche Anzahl von Parkplätzen wird von meiner Stadt als ausreichend gesehen? - Inwieweit sind Sonderflächen für E-Autos, Gäste, Betriebseigene-Fahrzeuge darin berücksichtigt? - Ab wann muss die Zahl der Parkplätze verfügbar sein? - Welche Parameter bestimmen die Zahl? - Wie wurden diese Parameter gewichtet, um diese Zahl zu berechnen? - Was ist, wenn sich die Anzahl der Mitarbeiter:innen vor Ort erhöht? - Welche Fristen sind zum Erreichen der Ziele gesetzt? - Wer prüft die Erfüllung der Ziele? - Was sind die Konsequenzen bei Nichterfüllung? Für den Fall, dass Fragen nicht beantwortet werden können, erwarte ich eine nachvollziehbare Begründung.
Kommunalverwaltung Velbert
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, gewährt das Informationsfreiheitsgesetz (…
Von
Kommunalverwaltung Velbert
Betreff
AW: Entwicklung der Parkplatzsituation in Velbert Neviges [#240011]
Datum
28. März 2022 14:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, gewährt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) den freien Zugang zu vorhandenen Informationen. Rechtsauskünfte, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erfordern, können im Rahmen des IFG grundsätzlich nicht erteilt werden. Die Beurteilung eines Stellplatznachweises erfolgt nach den Vorgaben der Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW 2018) im jeweiligen Einzelfall. Insoweit bleibt es bei meinen Ausführungen vom 21.02.2022. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]; [geschwärzt]; [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] > [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> > [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Kommunalverwaltung Velbert
Antwort zur Rückfrage bezüglich der Berechnungsgrundlage Tranzparenz sieht für mich anders aus. Wir müssen halt e…
Von
Kommunalverwaltung Velbert
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Briefpost
Betreff
Antwort zur Rückfrage bezüglich der Berechnungsgrundlage
Datum
28. März 2022
Status
Warte auf Antwort
Tranzparenz sieht für mich anders aus. Wir müssen halt erst einmal das Ergbnis abwarten, um die Situation bewerten zu können. Meine Hoffnung ist dennoch, eine ehrliche Antwort zu erhalten. ...
Frank Ortmann
AW: Antwort zur Rückfrage bezüglich der Berechnungsgrundlage [#240011] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Infor…
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Von
Frank Ortmann
Betreff
AW: Antwort zur Rückfrage bezüglich der Berechnungsgrundlage [#240011]
Datum
2. Juni 2022 19:25
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Kommunalverwaltung Velbert
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Entwicklung der Parkplatzsituation in Velbert Neviges“ vom 04.02.2022 (#240011) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 87 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Frank Ortmann
Kommunalverwaltung Velbert
AW: Antwort zur Rückfrage bezüglich der Berechnungsgrundlage [#240011] Sehr geehrter Herr [geschwärzt], zum jetzi…
Von
Kommunalverwaltung Velbert
Betreff
AW: Antwort zur Rückfrage bezüglich der Berechnungsgrundlage [#240011]
Datum
8. Juni 2022 09:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr [geschwärzt], zum jetzigem Zeitpunkt liegt die angeforderte Information - Anzahl der Stellplätze hinsichtlich der Liegenschaft Mauell GmbH - noch nicht vor, da das Baugenehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Nach Erteilung der Baugenehmigung werde ich Ihnen unaufgefordert - wie am 21.02.2022 mitgeteilt - die Anzahl der Stellplätze mitteilen können. Rechtsauskünfte werden im Rahmen des IFG nicht erteilt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]; [geschwärzt]; [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] > [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> > [geschwärzt] "[geschwärzt]" <[geschwärzt]> > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt]; [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt]? > [geschwärzt]? > [geschwärzt]? > > [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] > > [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] > [geschwärzt]! > > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > > > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Kommunalverwaltung Velbert
Entwicklung der Parkplatzsituation in Velbert-Neviges Sehr geehrter Herr Ortmann, ich möchte Ihnen folgende Zwisc…
Von
Kommunalverwaltung Velbert
Betreff
Entwicklung der Parkplatzsituation in Velbert-Neviges
Datum
11. August 2022 10:53
Status
Warte auf Antwort
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7,6 KB


Sehr geehrter Herr Ortmann, ich möchte Ihnen folgende Zwischennachricht geben. Dem Bauordnungsamt wurden Anfang Juli weitere sehr umfangreiche Unterlagen zum Verfahren eingereicht. Nach dortiger Auskunft wird eine Entscheidung zum Verfahren daher noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald in der Sache entschieden ist, teile ich Ihnen das Ergebnis mit. Mit freundlichen Grüßen
Frank Ortmann
AW: Entwicklung der Parkplatzsituation in Velbert-Neviges - Und kein Ende? [#240011]
Sehr geehrte Damen und Herren…
An Kommunalverwaltung Velbert Details
Von
Frank Ortmann
Betreff
AW: Entwicklung der Parkplatzsituation in Velbert-Neviges - Und kein Ende? [#240011]
Datum
7. November 2022 14:52
An
Kommunalverwaltung Velbert
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Entwicklung der Parkplatzsituation in Velbert Neviges“ vom 04.02.2022 (#240011) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 245 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Dass ist besonders beachtlich, da die "Arbeiten" Vor-Ort seit Wochen abgeschlossen sind? Ich kann dass so nicht verstehen. Mit Worten ist doch diese Verzögerung kaum noch zu erklären ... Wenn ich wenigsten verstehen könnte, welchen Herausforderungen Sie gegenüberstehen. Meine Spekulationen könnten jetzt so aussehen: Ggf. Arbeiten ja auch die falschen Mitarbeitys in der Abteilung. Oder es besteht Schulungsbedarf. Oder einfach kein Interesse an der Lösung solcher Probleme. Mit freundlichen Grüßen Frank Ortmann

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Kommunalverwaltung Velbert
Entwicklung der Parkplatzsituation in Velbert-Neviges Sehr geehrter Herr Ortmann, nachdem das anhängige Verfahren…
Von
Kommunalverwaltung Velbert
Betreff
Entwicklung der Parkplatzsituation in Velbert-Neviges
Datum
18. Januar 2023 13:19
Status
Anfrage abgeschlossen
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7,6 KB


Sehr geehrter Herr Ortmann, nachdem das anhängige Verfahren abgeschlossen ist, kann ich Ihre Anfrage wie folgt beantworten: Für die gegenständliche Liegenschaft wurden in Abhängigkeit der Nutzung im Gebäude 329 notwendige Stellplätze genehmigt. 218 Stellplätze sind über eine Baulast auf anderen Flurstücken gesichert. Mit freundlichen Grüßen