Entwicklung des Erhebungsverfahren für die Volkszählung 2021

a.) Unterlagen, Empfehlungen, Studien, Untersuchungen und Veröffentlichungen, die die Neuausrichtung oder Entwicklung der Erhebungsmethode für die nächste Volkszählung (vermutlich "Zensus 2021") zum Thema haben,

b.) Unterlagen, Empfehlungen, Untersuchungen und Veröffentlichungen zur angedachten Novelle des Bundesstatistikgesetzes.

Bitte beachten Sie:

Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind.

Vielen Dank für Ihre Mühen mit meinen Fragen!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. April 2014
  • Frist
    31. Mai 2014
  • 0 Follower:innen
Michael Ebeling
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a.) Unterlagen, …
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
Entwicklung des Erhebungsverfahren für die Volkszählung 2021 [#6325]
Datum
28. April 2014 13:48
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a.) Unterlagen, Empfehlungen, Studien, Untersuchungen und Veröffentlichungen, die die Neuausrichtung oder Entwicklung der Erhebungsmethode für die nächste Volkszählung (vermutlich "Zensus 2021") zum Thema haben, b.) Unterlagen, Empfehlungen, Untersuchungen und Veröffentlichungen zur angedachten Novelle des Bundesstatistikgesetzes. Bitte beachten Sie: Sollten Teile meines IFG-Antrags mit etwaigen Kosten verbunden sein, so bitte ich nicht nur um vorherige Benachrichtigung sondern auch um eine davon unabhängige Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile dieses Antrags, die nicht mit einer Entstehung von Kosten verbunden sind. Vielen Dank für Ihre Mühen mit meinen Fragen!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Michael Ebeling <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Ebeling
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Ebeling, wir bestätigen den Eingang Ihres o.g. Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz, d…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: Entwicklung des Erhebungsverfahren für die Volkszählung 2021 [#6325]
Datum
28. April 2014 14:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ebeling, wir bestätigen den Eingang Ihres o.g. Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz, der hier unter dem Aktenzeichen IR/11100100-IF30-59 geführt wird. Derzeit gehen wir davon aus, über den Antrag innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist (also bis zum 28.05.2014) entscheiden zu können. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
Ablehnung
Von
Statistisches Bundesamt
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung
Datum
23. Mai 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Ebeling, leider konnten wir Ihrem Antrag nicht stattgeben. Der Bescheid muss Ihnen förmlich zu…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Entwicklung des Erhebungsverfahren für die Volkszählung 2021
Datum
23. Mai 2014 13:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ebeling, leider konnten wir Ihrem Antrag nicht stattgeben. Der Bescheid muss Ihnen förmlich zugestellt werden. Da Sie in Ihrer Anfrage keine ladungsfähige Anschrift genannt haben, ist dies zur Zeit nicht möglich. Bitte übermitteln Sie uns eine Anschrift zwecks Zustellung. Mit freundlichen Grüßen
Michael Ebeling
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Postanschrift erhalten Sie anliegend. Bitte erläutern Sie mir aber doch in…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: Entwicklung des Erhebungsverfahren für die Volkszählung 2021 [#6325]
Datum
23. Mai 2014 13:17
An
Statistisches Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Postanschrift erhalten Sie anliegend. Bitte erläutern Sie mir aber doch in Ergänzung zu meinem IFG-Antrag vom 28.4.2014, warum Sie fast vier Monate benötigt haben, um die von Ihnen konstatiert Nichtstattgebungsfähigkeit auszumachen und wie geschehen bei mir nachzufragen. Gab es denn bislang keine entsprechende Vorprüfung meines IFG-Antrags? Danke für Ihre Arbeit und viele gute Grüße, Michael Ebeling Anfragenr: 6325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Michael Ebeling
Tippfehler-Korrektur: Es hat "nur" fast vier Wochen gedauert, aber nicht fast vier Monate. :| Anfrage…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: AW: Entwicklung des Erhebungsverfahren für die Volkszählung 2021 [#6325]
Datum
23. Mai 2014 13:18
An
Statistisches Bundesamt
Status
Tippfehler-Korrektur: Es hat "nur" fast vier Wochen gedauert, aber nicht fast vier Monate. :| Anfragenr: 6325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Michael Ebeling
Sehr geehrte Damen und Herren, ihren Brief vom 23.5.2014 habe ich heute erhalten. Danke dafür. Ohne auf die für…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Michael Ebeling
Betreff
AW: AW: AW: Entwicklung des Erhebungsverfahren für die Volkszählung 2021 [#6325]
Datum
30. Mai 2014 11:59
An
Statistisches Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ihren Brief vom 23.5.2014 habe ich heute erhalten. Danke dafür. Ohne auf die für mich nicht akzeptable Auskunftsverweigerung zu b.) einzugehen, interpretiere ich ihre Rückmeldung zum Themenkomplex a.) wie folgt: Es existieren bei Ihnen keine Unterlagen, Empfehlungen, Studien, Untersuchungen und Veröffentlichungen, die die Neuausrichtung oder Entwicklung der Erhebungsmethode für die nächste Volkszählung (vermutlich "Zensus 2021") zum Thema haben. Das war ja das, wonach ich mich bei Ihnen erkundigt hatte. Falls diese Interpretation aus Ihrer Sicht nicht korrekt sein sollte, erbitte ich Rückmeldung und zugleich Stellungnahme, warum Sie nicht im Sinne meiner IFG-Anfrage geantwortet haben. Danke für Ihre Arbeit mit mir und meinen Fragen! Viele gute Grüße, Michael Ebeling Anfragenr: 6325 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ebeling << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>