Entwicklung Pensionszahlungen

Gerne hätte ich Informationen über die Entwicklung der Anzahl der verbeamteten Personen (Bund, Länder) im Verhältnis zu den Beschäftigten im öffentlichen Dienst (bundesweit), und wie sich diese in den letzten 30 Jahren verändert haben. Dies dann wiederum gerne unter Bezugnahme auf die Anzahl der Gesamtbeschäftigten in Deutschland (Verhältnis Beschäftigtenzahlen privater Sektor und Staatsdienst)

Dazu wäre es interessant die Kostenentwicklung des „Staatsapperates“ (Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst jeweils separat) dargestellt zu bekommen. Insbesondere nach dem Regierungswechsel 2021 in Bezug auf politische Beamte. Wie viele politische Beamte mit welchem Medianalter wurden in den einstweiligen Ruhestand versetz, zu welchen Kosten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. September 2023
  • Frist
    4. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gerne hätte ich Informationen über di…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entwicklung Pensionszahlungen [#289302]
Datum
30. September 2023 08:05
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gerne hätte ich Informationen über die Entwicklung der Anzahl der verbeamteten Personen (Bund, Länder) im Verhältnis zu den Beschäftigten im öffentlichen Dienst (bundesweit), und wie sich diese in den letzten 30 Jahren verändert haben. Dies dann wiederum gerne unter Bezugnahme auf die Anzahl der Gesamtbeschäftigten in Deutschland (Verhältnis Beschäftigtenzahlen privater Sektor und Staatsdienst) Dazu wäre es interessant die Kostenentwicklung des „Staatsapperates“ (Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst jeweils separat) dargestellt zu bekommen. Insbesondere nach dem Regierungswechsel 2021 in Bezug auf politische Beamte. Wie viele politische Beamte mit welchem Medianalter wurden in den einstweiligen Ruhestand versetz, zu welchen Kosten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289302/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Entwicklung Pensionszahlungen“ vom 30.09.2023 (#289302) wurde von …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
AW: Entwicklung Pensionszahlungen [#289302]
Datum
4. November 2023 08:12
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Entwicklung Pensionszahlungen“ vom 30.09.2023 (#289302) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Entwicklung Pensionszahlungen“ vom 30.09.2023 (#289302) wurde von …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entwicklung Pensionszahlungen [#289302]
Datum
4. November 2023 08:12
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Entwicklung Pensionszahlungen“ vom 30.09.2023 (#289302) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 30.09.2023 beantragen Sie die Zusendung von Informat…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Entwicklung Pensionszahlungen [#289302]
Datum
8. November 2023 13:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 30.09.2023 beantragen Sie die Zusendung von Informationen über die Entwicklung der Anzahl der verbeamteten Personen (Bund, Länder) im Verhältnis zu den Beschäftigten im öffentlichen Dienst (bundesweit), und wie sich diese in den letzten 30 Jahren verändert haben. Sie stützen Ihren Antrag auf § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG). Nach dieser Vorschrift hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dabei ist der Informationsanspruch auf die bei der informationspflichtigen Stelle zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich vorhandenen Informationen beschränkt. Des Weiteren gewährt das IFG keinen Anspruch auf die Aufbereitung von Informationen durch die Behörde bzw. die Beschaffung oder Erstellung neuer Informationen, die über die Einsichtnahme in vorhandene amtliche Informationen hinausgeht. Im Bundministerium für Arbeit und Soziales liegen keine Dokumente über die Entwicklung der Anzahl der verbeamteten Personen im Verhältnis zu den Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor, so dass die von Ihnen begehrten Informationen hier nicht vorhanden sind. Die gewünschten Informationen können ggf. im Bundesministerium des Innern und für Heimat erfragt werden. Mit freundlichen Grüßen