Entwicklungkosten Antragssystem Nothilfe Studierende

Eine Übersicht über die veranschlagten und tatsächlichen Kosten für die Entwicklung des Antragstools zur Beantragung der Nothilfen für Studierende.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2020
  • Frist
    18. Juli 2020
  • 3 Follower:innen
Franziska C
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersi…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Franziska C
Betreff
Entwicklungkosten Antragssystem Nothilfe Studierende [#189085]
Datum
16. Juni 2020 20:49
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht über die veranschlagten und tatsächlichen Kosten für die Entwicklung des Antragstools zur Beantragung der Nothilfen für Studierende.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Franziska C Anfragenr: 189085 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189085/ Postanschrift Franziska C << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Franziska C

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Entwicklungskosten Antragssystem Nothilfe Studierende [#189085] Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >&g…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Entwicklungskosten Antragssystem Nothilfe Studierende [#189085]
Datum
7. Juli 2020 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau << Adresse entfernt >>, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 16. Juni, mit welchem Sie um eine „Übersicht über die veranschlagten und tatsächlichen Kosten für die Entwicklung des Antragstools zur Beantragung der Nothilfen für Studierende“ bitten. Im Rahmen der Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) (Zuschuss für Studierende in Notlagen) erhält das Deutsche Studentenwerk e.V. (DSW) eine Zuwendung aus Mitteln des BMBF (Projektförderung). In dem zugrundeliegenden Finanzierungsplan nennt das DSW Ausgaben in Höhe von ca. 273.000 Euro für die Erstellung des IT Tools (Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, Systemservice). Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren im Übrigen nicht nachkommen, da uns die entsprechenden Informationen nicht vorliegen. Zwischen dem BMBF und dem mit der Erstellung des IT Tools beauftragten Unternehmen besteht keine unmittelbare rechtliche Beziehung. Das Informationsfreiheitsgesetz normiert keine Informationsbeschaffungspflicht zu Lasten der Behörde, so dass wir nicht verpflichtet sind, die von Ihnen gewünschten Informationen zu beschaffen. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, Heinemannstraße 2, 53175 Bonn einzureichen. Im Auftrag Dr. Falko Maxin ____________________________________ Referat 411 - Hochschulrecht; Exzellenzstrategie; DFG – Futurium Bundesministerium für Bildung und Forschung Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin | Postanschrift: 11055 Berlin Tel.: +49 30 18 57-5411 | Fax: +49 30 18 57-85411 | <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> www.bmbf.de<http://www.bmbf.de/> | www.twitter.com/bmbf_bund<http://www.twitter.com/bmbf_bund/> | www.facebook.com/bmbf.de<http://www.facebook.com/bmbf.de/>| www.instagram.com/bmbf.bund<http://www.instagram.com/bmbf.bund> Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMBF können Sie der Datenschutzerklärung auf www.bmbf.de<https://www.bmbf.de/de/datenschutzerklaerung-12.html> entnehmen.