Sehr geehrter Herr N.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Von Entwicklungshilfe an China kann keine Rede sein. Früher gab es einmal eine bilaterale Entwicklungszusammenarbeit. Diese wurde im Jahr 2009 eingestellt. Entwicklungszusammenarbeit besteht aber nicht etwa aus einmaligen Geldzahlungen, sondern aus teilweise langjährigen Projekten. Ein paar wenige dieser längerfristigen Programme, die vor 2010 vereinbart wurden, laufen noch bis 2022.
Heute unterhalten Deutschland und China keine Entwicklungszusammenarbeit mehr, sondern eine strategische Partnerschaft. Gelegentlich führt das zu Missverständnissen. Ein wesentlicher Unterschied ist zum Beispiel, dass heute zweckgebundene Förderkredite an China vergeben werden – seit dem Jahr 2020 ausschließlich für Vorhaben im Bereich Umwelt- und Klimaschutz. Diese Kredite speisen sich aus reinen Marktmitteln, nicht aus Mitteln des Bundeshaushalts. Es wird also kein Steuergeld verwendet.
Das jährliche Zusagevolumen dieser Kredite beträgt in der Regel um die 500 Millionen Euro. Derzeit laufen 73 Förderkredite – allesamt ohne Steuermittel –, mit einem Gesamtvolumen von rund 2,64 Milliarden Euro. Wie es bei Krediten üblich ist, müssen auch diese Darlehen von China wieder zurückbezahlt werden.
Die strategische Partnerschaft geht aber deutlich über Förderkredite hinaus. Zum Beispiel setzen Deutschland und China gemeinsame Kooperationen in Drittstaaten um. Hier bestehen wir auf jeweils gleichen Beiträgen. Zudem findet ein regelmäßiger Dialog zu entwicklungspolitischen Themen statt.
Teil der strategischen Partnerschaft ist auch das Deutsch-Chinesische Programm Rechtskooperation. Mit ihm verbessern unsere beiden Länder die Zusammenarbeit und das gegenseitige Rechtsverständnis. Im Fokus stehen ausgewählte rechtspolitische und rechtliche Themen in Bezug auf Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. So wurde zum Beispiel in der Kreislaufwirtschaft deutsches Recht eins zu eins in chinesische Gesetzgebung gegossen. Machen Sie sich gerne selbst ein Bild unter:
https://rechtskooperation-china.org.
Nicht zu vernachlässigen ist zudem das Engagement der deutschen politischen Stiftungen und kirchlicher Institutionen in China. Auch sie werden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung unterstützt.
Unsere Kooperation mit China ist auf zeitgemäße Formate umgestellt, die nicht auf jährlichen Hilfszusagen beruhen und sich dem Begriff »Entwicklungshilfe« keineswegs mehr unterordnen lassen.
Wir bedanken uns für Ihr entwicklungspolitisches Interesse, und dafür, dass Sie sich die Zeit genommen haben, an das Bundesentwicklungsministerium zu schreiben.
Mit freundlichen Grüßen