Entwicklungshilfe für China

Daß Umweltschutz ein GLOBALES und kein LOKALES Anliegen sein sollte, dürfte Allen klar sein. Wieso erhält China jählich 630 Mio Euro Entwickungshilfe, bei ca 350 in Bau befindlicher Kohlekraftwerke und ca 800 weiterer in Planung ? Die Deutschen sollen CO2 Steuer tahlen. Indien hat ca 500 Kraftwerke in Planung. Erklären Sie mir diese Ungereimtheit !!!

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  • Datum
    15. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
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Wolfgang Huber
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Daß Umweltschutz…
An Deutsches Institut für Entwicklungspolitik Details
Von
Wolfgang Huber
Betreff
Entwicklungshilfe für China [#215157]
Datum
15. März 2021 12:06
An
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Daß Umweltschutz ein GLOBALES und kein LOKALES Anliegen sein sollte, dürfte Allen klar sein. Wieso erhält China jählich 630 Mio Euro Entwickungshilfe, bei ca 350 in Bau befindlicher Kohlekraftwerke und ca 800 weiterer in Planung ? Die Deutschen sollen CO2 Steuer tahlen. Indien hat ca 500 Kraftwerke in Planung. Erklären Sie mir diese Ungereimtheit !!!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Huber Anfragenr: 215157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215157/ Postanschrift Wolfgang Huber << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Huber

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