Entwicklungshilfe für Serbien

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Informationen zur Wirtschaftlichkeit aller finanziellen Zuwendungen im Rahmen der Entwicklungshilfe an das Land Serbien von 2005 bis 2018.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Mai 2019
  • Frist
    25. Juni 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zur W…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entwicklungshilfe für Serbien [#144566]
Datum
22. Mai 2019 11:36
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zur Wirtschaftlichkeit aller finanziellen Zuwendungen im Rahmen der Entwicklungshilfe an das Land Serbien von 2005 bis 2018. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG-Antrag, GZ: Z14 04010-0288/040, hier: Bitte um Konkretisierung Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige d…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG-Antrag, GZ: Z14 04010-0288/040, hier: Bitte um Konkretisierung
Datum
24. Mai 2019 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22.05.2019, eingegangen im BMZ am 22.05.2019. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Bitte um Konkretisierung: Mit Ihrem Antrag begehren Sie „Informationen zur Wirtschaftlichkeit aller finanziellen Zuwendungen im Rahmen der Entwicklungshilfe an das Land Serbien von 2005 bis 2018“. Da der Begriff „Informationen zur Wirtschaftlichkeit“ sehr breit auslegbar ist, wäre es für die zielgenaue und kostengünstige Bearbeitung Ihres Antrages hilfreich, wenn Sie bis zum 31.05.2019 konkretisieren würden, welche amtlichen Informationen für Sie von Interesse sind bzw. was Sie konkret unter „Informationen zur Wirtschaftlichkeit“ verstehen. Sollte keine Konkretisierung des Antrags erfolgen, ist davon auszugehen, dass aufgrund des Umfangs der Anfrage eine kostenfreie Beantwortung nicht möglich sein wird. Über die Höhe der Gebühren werde ich Sie vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Beachten Sie bitte noch Folgendes: Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG-Antrag, GZ: Z14 04010-0288/040, hier: Gebührenkonkretisierung Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug au…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG-Antrag, GZ: Z14 04010-0288/040, hier: Gebührenkonkretisierung
Datum
14. Juni 2019 09:15
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren o.a. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Thema „Wirtschaftlichkeit aller finanziellen Zuwendungen im Rahmen der Entwicklungshilfe an das Land Serbien“ vom 22.05.2019, GZ Z14 04010-0288/040. Da Sie keine Konkretisierung Ihres Antrags vorgenommen haben, teile ich Ihnen mit, dass es sich aufgrund des Umfangs Ihrer Anfrage bei Ihrem Antrag nicht um einen einfachen und somit kostenfreien, sondern um einen gebührenpflichtigen Antrag nach dem IFG handelt. Die gesetzliche Mindestgebühr beträgt dafür 30 EUR, gemäß § 10 IFG i.V.m. Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV Teil A, Nr. 2.2. Je nach tatsächlich entstehendem Arbeitsaufwand kann die Gebühr im Ergebnis aber auch höher ausfallen. Bereits die Erstellung einer detaillierten Kostenschätzung verursacht einen gewissen Arbeitsaufwand. Dieser Arbeitsaufwand ist nur dann gerechtfertigt, wenn Sie bereit sind, im Falle einer späteren Herausgabe von Informationen jedenfalls die gesetzliche Mindestgebühr zu entrichten. Denn wenn Sie bereits absehen können, dass Sie Ihren Antrag nicht einmal dann aufrechterhalten möchten, wenn nur die Mindestgebühr erhoben wird, ist eine genauere Kostenschätzung nicht notwendig. Daher bitte ich Sie bis zum 28.06.2019 um schriftliche Bestätigung, dass Sie jedenfalls dazu bereit sind, die gesetzliche Mindestgebühr in Höhe von 30 EUR zu übernehmen und Ihren Antrag trotz der voraussichtlich anfallenden Gebühren aufrechterhalten. Sobald Ihre Bestätigung hier eingegangen ist, wird Ihr Antrag weiterbearbeitet. Sollte keine Bestätigung eingehen, wird dies als Rücknahme Ihres Antrags gewertet. Mit freundlichen Grüßen