Entwicklungshilfe und Berufsbildung

EA-75
Im Berufsbildungsbericht der Bundesregierung – Bundestagsdrucksache 18/4680 – sind auf Seite 120 zahlreiche Länder aufgeführt, mit denen Sie im Berufsbildungsbereich zusammen arbeiten und hier genannt: Afghanistan, Äthiopien, Honduras, Jemen, Mozambik, Pakistan, Togo, Namibia, Ghana, Ruanda, Südafrika, Indonesien, Laos, Vietnam, Myanmar, Albanien, Kosovo, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Kirgistan, Tadschikistan, Palästinensische Gebiete, Kongo, Ost-Timor, Ägypten, Bangladesch, Botswana, Brasilien, Mongolei, Nigeria, Paraguay, Peru, Sri Lanka, Südkaukasus, Tunesien, El Salvador, Guatemala, Costa Rica, Nicaragua, Turkmenistan, Kenia, Burkina Faso, Malawi, Benin und Kambodscha.
Ich bitte um Übersendung einer Projektliste, aus der der Umfang des finanziellen Engagements sowie die Projektpartner, die im Auftrag der Bundesregierung hier Projekte durchführen.
Desweiteren bitte ich um Mitteilung, warum u.a. mit Staaten wie Turkmenistan, Brasilien und Südafrika Programme aus deutschen Mitteln finanziert werden, nachdem diese Staaten große Einkommen aus Ölvorkommen haben und – wie Südafrika und Brasilien – als Teil der BRIC’s selbst zwischenzeitlich Entwicklungsmaßnahmen finanzieren und daher wohl entsprechend leistungsfähig sind, auf deutsche Mittel zu verzichten.
Weiterhin bitte ich um Mitteilung, wieso Äthiopien einerseits in der Lage ist, mit GIZ IS Projekte aus eigenen Mitteln zu finanzieren und andererseits auf deutsche Entwicklungshilfe angewiesen sein soll.

Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für den Deutschen Bundestag aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Juli 2015
  • Frist
    7. August 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: EA-75 Im Berufsb…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entwicklungshilfe und Berufsbildung [#10458]
Datum
4. Juli 2015 08:09
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
EA-75 Im Berufsbildungsbericht der Bundesregierung – Bundestagsdrucksache 18/4680 – sind auf Seite 120 zahlreiche Länder aufgeführt, mit denen Sie im Berufsbildungsbereich zusammen arbeiten und hier genannt: Afghanistan, Äthiopien, Honduras, Jemen, Mozambik, Pakistan, Togo, Namibia, Ghana, Ruanda, Südafrika, Indonesien, Laos, Vietnam, Myanmar, Albanien, Kosovo, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Kirgistan, Tadschikistan, Palästinensische Gebiete, Kongo, Ost-Timor, Ägypten, Bangladesch, Botswana, Brasilien, Mongolei, Nigeria, Paraguay, Peru, Sri Lanka, Südkaukasus, Tunesien, El Salvador, Guatemala, Costa Rica, Nicaragua, Turkmenistan, Kenia, Burkina Faso, Malawi, Benin und Kambodscha. Ich bitte um Übersendung einer Projektliste, aus der der Umfang des finanziellen Engagements sowie die Projektpartner, die im Auftrag der Bundesregierung hier Projekte durchführen. Desweiteren bitte ich um Mitteilung, warum u.a. mit Staaten wie Turkmenistan, Brasilien und Südafrika Programme aus deutschen Mitteln finanziert werden, nachdem diese Staaten große Einkommen aus Ölvorkommen haben und – wie Südafrika und Brasilien – als Teil der BRIC’s selbst zwischenzeitlich Entwicklungsmaßnahmen finanzieren und daher wohl entsprechend leistungsfähig sind, auf deutsche Mittel zu verzichten. Weiterhin bitte ich um Mitteilung, wieso Äthiopien einerseits in der Lage ist, mit GIZ IS Projekte aus eigenen Mitteln zu finanzieren und andererseits auf deutsche Entwicklungshilfe angewiesen sein soll. Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für den Deutschen Bundestag aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung. Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Entwicklungshilfe und Berufsbildung"…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entwicklungshilfe und Berufsbildung [#10458]
Datum
11. August 2015 16:53
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Entwicklungshilfe und Berufsbildung" vom 04.07.2015 (#10458) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>