Entwicklungshilfe und Berufsbildung
EA-75
Im Berufsbildungsbericht der Bundesregierung – Bundestagsdrucksache 18/4680 – sind auf Seite 120 zahlreiche Länder aufgeführt, mit denen Sie im Berufsbildungsbereich zusammen arbeiten und hier genannt: Afghanistan, Äthiopien, Honduras, Jemen, Mozambik, Pakistan, Togo, Namibia, Ghana, Ruanda, Südafrika, Indonesien, Laos, Vietnam, Myanmar, Albanien, Kosovo, Serbien, Bosnien-Herzegowina, Kirgistan, Tadschikistan, Palästinensische Gebiete, Kongo, Ost-Timor, Ägypten, Bangladesch, Botswana, Brasilien, Mongolei, Nigeria, Paraguay, Peru, Sri Lanka, Südkaukasus, Tunesien, El Salvador, Guatemala, Costa Rica, Nicaragua, Turkmenistan, Kenia, Burkina Faso, Malawi, Benin und Kambodscha.
Ich bitte um Übersendung einer Projektliste, aus der der Umfang des finanziellen Engagements sowie die Projektpartner, die im Auftrag der Bundesregierung hier Projekte durchführen.
Desweiteren bitte ich um Mitteilung, warum u.a. mit Staaten wie Turkmenistan, Brasilien und Südafrika Programme aus deutschen Mitteln finanziert werden, nachdem diese Staaten große Einkommen aus Ölvorkommen haben und – wie Südafrika und Brasilien – als Teil der BRIC’s selbst zwischenzeitlich Entwicklungsmaßnahmen finanzieren und daher wohl entsprechend leistungsfähig sind, auf deutsche Mittel zu verzichten.
Weiterhin bitte ich um Mitteilung, wieso Äthiopien einerseits in der Lage ist, mit GIZ IS Projekte aus eigenen Mitteln zu finanzieren und andererseits auf deutsche Entwicklungshilfe angewiesen sein soll.
Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da sie für den Deutschen Bundestag aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum4. Juli 2015
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7. August 2015
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