Entwicklungskosten AusweisApp / AusweisApp2 / E-Perso

eine Aufstellung der Entwicklungskosten und Betriebskosten der AusweisApp / AusweisApp2 aufgeschlüsselt nach:
- Jahr
- Dienstleister
- Aufwand für Hardware
- ggf. Anschaffungskosten Software
- sonstige Posten (z.B. Personalkosten)
- Softwarepflege / Patches / Security

Bitte stellen Sie ebenso die im Haushalt veranschlagten Betriebs- und Wartungskosten für die Jahre 2023/2024/2025 dar.

Ebenso stellen Sie bitte die bisherigen und prognostizierten Kosten für die nun eingestellte E-Perso-App gegenüber.

Lt. dem Bundesfinanzministerium liegen diese Ausgaben in ihrem Ressort oder dem des BSI.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
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Martin Hohenkirch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Aufstellung der Entwicklungskost…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Martin Hohenkirch
Betreff
Entwicklungskosten AusweisApp / AusweisApp2 / E-Perso [#299099]
Datum
3. Februar 2024 08:08
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Aufstellung der Entwicklungskosten und Betriebskosten der AusweisApp / AusweisApp2 aufgeschlüsselt nach: - Jahr - Dienstleister - Aufwand für Hardware - ggf. Anschaffungskosten Software - sonstige Posten (z.B. Personalkosten) - Softwarepflege / Patches / Security Bitte stellen Sie ebenso die im Haushalt veranschlagten Betriebs- und Wartungskosten für die Jahre 2023/2024/2025 dar. Ebenso stellen Sie bitte die bisherigen und prognostizierten Kosten für die nun eingestellte E-Perso-App gegenüber. Lt. dem Bundesfinanzministerium liegen diese Ausgaben in ihrem Ressort oder dem des BSI.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Hohenkirch Anfragenr: 299099 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299099/ Postanschrift Martin Hohenkirch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Hohenkirch

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#770 Sehr geehrter Herr Hohenkirch, bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an das zuständige Bunde…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Entwicklungskosten AusweisApp / AusweisApp2 / E-Perso [#299099] (28#770)
Datum
5. Februar 2024 12:39
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4.13002/28#770 Sehr geehrter Herr Hohenkirch, bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an das zuständige Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Dort sind die entsprechenden Haushaltsmittel verortet. Mit freundlichen Grüßen