Entwidmung Bahnflächen westlich Bahnhof Einsiedlerhof

Anfrage an: DB Netz AG

Bestehen Pläne oder wird es angestrebt die inzwischen nicht mehr genutzten Bahnflächen westlich des Bahnhofs Einsiedlerhof und nördlich der Gleisanlagen zu entwidmen? Falls ja, in welchem Zeithorizont oder Zeitplan soll das entsprechende Verfahren eingeleitet werden?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. September 2020
  • Frist
    6. Oktober 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bestehen Pläne oder…
An DB Netz AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entwidmung Bahnflächen westlich Bahnhof Einsiedlerhof [#196632]
Datum
4. September 2020 21:17
An
DB Netz AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bestehen Pläne oder wird es angestrebt die inzwischen nicht mehr genutzten Bahnflächen westlich des Bahnhofs Einsiedlerhof und nördlich der Gleisanlagen zu entwidmen? Falls ja, in welchem Zeithorizont oder Zeitplan soll das entsprechende Verfahren eingeleitet werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196632 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196632/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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DB Netz AG
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 04.09.2020 (21:18 Uhr), mit der Sie folgendes Inform…
Von
DB Netz AG
Betreff
AW: Entwidmung Bahnflächen westlich Bahnhof Einsiedlerhof [#196632]
Datum
2. Oktober 2020 15:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 04.09.2020 (21:18 Uhr), mit der Sie folgendes Informationsersuchen an uns gerichtet haben: "Bestehen Pläne oder wird es angestrebt die inzwischen nicht mehr genutzten Bahnflächen westlich des Bahnhofs Einsiedlerhof und nördlich der Gleisanlagen zu entwidmen? Falls ja, in welchem Zeithorizont oder Zeitplan soll das entsprechende Verfahren eingeleitet werden?" Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass die Deutsche Bahn keine auskunftspflichtige Stelle nach dem IFG/VIG ist. Ein Auskunftsanspruch nach dem IFG/VIG besteht allein gegenüber der zuständigen Behörde des Bundes. Auch ein Anspruch nach dem UIG besteht nicht, da selbst bei weiter Auslegung kein Zugang zu Umweltinformationen nach dem UIG begehrt wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen die gewünschten Informationen daher nicht zur Verfügung stellen können. Freundliche Grüße