Entwurf Cannabisgesetz - unionsrechtswidrige Voraussetzung eines Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland
Dokumente welche der Frage nachgehen, ob die im Cannabisgesetz verankerte Voraussetzung eines deutschen Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthalts, unionsrechtswidrig ist
Die Anfrage beschränkt sich auf nicht öffentlich zugängliche Dokumente und Dokumente die eine Drittbeteiligung nicht erfordern, sofern es bei diesen Dritten nicht um andere Ministerien oder Behörden handelt.
Im Rahmen der Vorbereitung einer wissenschaftlichen Arbeit zum Unionsrechts wird hilfsweise Gebührenbefreiung beantragt.
Ergänzende Erläuterung:
Die Kontrolle bzw. Voraussetzung eines gewöhnlichen Wohnsitzes oder Aufenthaltes in Deutschland zum Zwecke der Vermeidung von Drogentourismus im Rahmen des Cannabisgesetzes ist unionsrechtswidrig. Denn hierdurch wird die Waren- und Dienstleistungsfreiheit unzulässig eingeschränkt. Im Hinblick auf freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger (mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat) kann diese Regelung zu einem Verstoß gegen das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot aufgrund der Staatsbürgerschaft führen.
Jeder Unionsbürger hat Anspruch darauf, die Leistungen einer Anbauvereinigung in Anspruch zu nehmen.
Der Zweck "Vermeidung von Drogentourismius" und auch andere Zwecke sind nicht dazu geeignet einen Verstoß gegen Unionsrecht zu rechtfertigen, da für solche Verstöße rechtfertigende Gründe nicht vorgesehen sind. Im Übrigen ist Cannabis auch in anderen Mitgliedsstaaten entkriminalisiert und/oder verfügbar. Die Unionsbürger solcher Mitgliedsstaaten werden deshalb durch die vorgenannten Regelungen besonders in ihren Grundfreiheiten eingeschränkt.
Ein - unionsrechtswidriges Bestreben - der französischen Regierung sollte daher in keinem Fall zu einer unionsrechtswidrigen Regelung in der deutschen Gesetzgebung führen.
Antwort verspätet
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Datum25. Februar 2024
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28. März 2024
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