Entwurf Cannabisgesetz - unionsrechtswidrige Voraussetzung eines Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland

Dokumente welche der Frage nachgehen, ob die im Cannabisgesetz verankerte Voraussetzung eines deutschen Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthalts, unionsrechtswidrig ist

Die Anfrage beschränkt sich auf nicht öffentlich zugängliche Dokumente und Dokumente die eine Drittbeteiligung nicht erfordern, sofern es bei diesen Dritten nicht um andere Ministerien oder Behörden handelt.

Im Rahmen der Vorbereitung einer wissenschaftlichen Arbeit zum Unionsrechts wird hilfsweise Gebührenbefreiung beantragt.

Ergänzende Erläuterung:
Die Kontrolle bzw. Voraussetzung eines gewöhnlichen Wohnsitzes oder Aufenthaltes in Deutschland zum Zwecke der Vermeidung von Drogentourismus im Rahmen des Cannabisgesetzes ist unionsrechtswidrig. Denn hierdurch wird die Waren- und Dienstleistungsfreiheit unzulässig eingeschränkt. Im Hinblick auf freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger (mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat) kann diese Regelung zu einem Verstoß gegen das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot aufgrund der Staatsbürgerschaft führen.

Jeder Unionsbürger hat Anspruch darauf, die Leistungen einer Anbauvereinigung in Anspruch zu nehmen.

Der Zweck "Vermeidung von Drogentourismius" und auch andere Zwecke sind nicht dazu geeignet einen Verstoß gegen Unionsrecht zu rechtfertigen, da für solche Verstöße rechtfertigende Gründe nicht vorgesehen sind. Im Übrigen ist Cannabis auch in anderen Mitgliedsstaaten entkriminalisiert und/oder verfügbar. Die Unionsbürger solcher Mitgliedsstaaten werden deshalb durch die vorgenannten Regelungen besonders in ihren Grundfreiheiten eingeschränkt.

Ein - unionsrechtswidriges Bestreben - der französischen Regierung sollte daher in keinem Fall zu einer unionsrechtswidrigen Regelung in der deutschen Gesetzgebung führen.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Februar 2024
  • Frist
    28. März 2024
  • 0 Follower:innen
Daniel Lautenbacher
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente welche der Frage nachgehen,…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Daniel Lautenbacher
Betreff
Entwurf Cannabisgesetz - unionsrechtswidrige Voraussetzung eines Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland [#301156]
Datum
25. Februar 2024 08:37
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente welche der Frage nachgehen, ob die im Cannabisgesetz verankerte Voraussetzung eines deutschen Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthalts, unionsrechtswidrig ist Die Anfrage beschränkt sich auf nicht öffentlich zugängliche Dokumente und Dokumente die eine Drittbeteiligung nicht erfordern, sofern es bei diesen Dritten nicht um andere Ministerien oder Behörden handelt. Im Rahmen der Vorbereitung einer wissenschaftlichen Arbeit zum Unionsrechts wird hilfsweise Gebührenbefreiung beantragt. Ergänzende Erläuterung: Die Kontrolle bzw. Voraussetzung eines gewöhnlichen Wohnsitzes oder Aufenthaltes in Deutschland zum Zwecke der Vermeidung von Drogentourismus im Rahmen des Cannabisgesetzes ist unionsrechtswidrig. Denn hierdurch wird die Waren- und Dienstleistungsfreiheit unzulässig eingeschränkt. Im Hinblick auf freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger (mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat) kann diese Regelung zu einem Verstoß gegen das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot aufgrund der Staatsbürgerschaft führen. Jeder Unionsbürger hat Anspruch darauf, die Leistungen einer Anbauvereinigung in Anspruch zu nehmen. Der Zweck "Vermeidung von Drogentourismius" und auch andere Zwecke sind nicht dazu geeignet einen Verstoß gegen Unionsrecht zu rechtfertigen, da für solche Verstöße rechtfertigende Gründe nicht vorgesehen sind. Im Übrigen ist Cannabis auch in anderen Mitgliedsstaaten entkriminalisiert und/oder verfügbar. Die Unionsbürger solcher Mitgliedsstaaten werden deshalb durch die vorgenannten Regelungen besonders in ihren Grundfreiheiten eingeschränkt. Ein - unionsrechtswidriges Bestreben - der französischen Regierung sollte daher in keinem Fall zu einer unionsrechtswidrigen Regelung in der deutschen Gesetzgebung führen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniel Lautenbacher Anfragenr: 301156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301156/ Postanschrift Daniel Lautenbacher E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Daniel Lautenbacher
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, Entwurf Cannabisgesetz - unionsrechtswidrige Voraussetzung eines Wohnsitzes_gewöhnlichen Aufe…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Entwurf Cannabisgesetz - unionsrechtswidrige Voraussetzung eines Wohnsitzes_gewöhnlichen Aufenthalt... [#301156]
Datum
27. Februar 2024 15:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lautenbacher, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Entwurf Cannabisgesetz - unionsrechtswidrige Voraussetzung eines Wohnsitzes_gewöhnlichen Aufenthalt... [#301156] S…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Entwurf Cannabisgesetz - unionsrechtswidrige Voraussetzung eines Wohnsitzes_gewöhnlichen Aufenthalt... [#301156]
Datum
14. März 2024 11:08
Status
Sehr geehrter Herr Lautenbacher, bezüglich Ihres unten stehenden Antrags baten Sie um Mitteilung, sofern der Informationszugang voraussichtlich gebührenpflichtig sei. Nach Nummer 1.3 der Anlage zur Informationsgebührenverordnung beträgt der Gebührenrahmen 60 bis 500 Euro für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft bei Herausgabe von Abschriften, wenn im Einzelfall ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand zur Zusammenstellung von Unterlagen entsteht, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten ausgesondert werden müssen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand. Dieser wird bemessen nach den Personalkostensätzen des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Im vorliegenden Fall wird ein nicht unerheblicher Aufwand für die Zusammenstellung der Informationen und die Prüfung und ggf. Aussonderung nicht herausgabefähiger Informationen anfallen. Nach einer ersten groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf 2 Stunden. Es würde somit eine Gebühr über 120 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe des Aufwands und die damit verbundene endgültige Gebührenhöhe wird erst nach Abschluss des Verfahrens feststehen. Bitte teilen Sie mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
Daniel Lautenbacher
AW: Entwurf Cannabisgesetz - unionsrechtswidrige Voraussetzung eines Wohnsitzes_gewöhnlichen Aufenthalt... [#30115…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Daniel Lautenbacher
Betreff
AW: Entwurf Cannabisgesetz - unionsrechtswidrige Voraussetzung eines Wohnsitzes_gewöhnlichen Aufenthalt... [#301156]
Datum
14. März 2024 12:00
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bei dieser Anfrage handelt es sich um eine einfache Auskunft welche i. d. R. mit einem Zeitaufwand von 30 Minuten beauskunftet werden kann. Eine Stichwortsuche sollte sehr schnell die unionsrechtlichen Erwägungen zu Tage fördern. Auch beschränkte sich die Anfrage auf nicht öffentlich zugängliche Dokumente und Dokumente die eine Drittbeteiligung nicht erfordern, sofern es sich bei diesen Dritten nicht um andere Ministerien oder Behörden handelt. Daher fallen auch hier zeitaufwendige Verfahren weg. Höchst hilfsweise beantrage ich Gebührenbefreiung zur Vorbereitung einer wissenschaftlichen Arbeit zum Unionsrecht. Mit freundlichen Grüßen Daniel Lautenbacher Anfragenr: 301156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301156/ Postanschrift Daniel Lautenbacher E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Gesundheit
AW: Entwurf Cannabisgesetz - unionsrechtswidrige Voraussetzung eines Wohnsitzes_gewöhnlichen Aufenthalt... [#30115…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Entwurf Cannabisgesetz - unionsrechtswidrige Voraussetzung eines Wohnsitzes_gewöhnlichen Aufenthalt... [#301156]
Datum
14. März 2024 17:00
Status
Sehr geehrter Herr Lautenbacher, für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG sind gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 IFG Gebühren zu erheben. Vorliegend handelt es sich mit Blick auf den Rechercheaufwand auch nicht um eine einfache Auskunft (§ 10 Abs. 1 S. 2 IFG). Die Bedeutung der Auskunft für den Antragsteller ist für die Kostenfreiheit nach § 10 Abs. 1 S. 2 IFG unbeachtlich. Überdies nehmen wir Bezug auf die ergänzenden Ausführungen in unserer Gebührenankündigung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Daniel Lautenbacher
AW: Entwurf Cannabisgesetz - unionsrechtswidrige Voraussetzung eines Wohnsitzes_gewöhnlichen Aufenthalt... [#30115…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Daniel Lautenbacher
Betreff
AW: Entwurf Cannabisgesetz - unionsrechtswidrige Voraussetzung eines Wohnsitzes_gewöhnlichen Aufenthalt... [#301156]
Datum
14. März 2024 17:58
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, machen Sie sich hinsichtlich meines Antrags auf Gebührenbefreiung bitte mit § 2 IFGGebV vertraut. Auch kann die Recherche kann vom mittleren Dienst durchgeführt werden. Mit freundlichen Grüßen Daniel Lautenbacher Anfragenr: 301156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301156/ Postanschrift Daniel Lautenbacher E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>