Entwurf einer Satzung zur Regulierung von Medienintermediären (§§ 91-96 MStV)

Der Entwurf einer Satzung zur Konkretisierung der Bestimmungen für Medienintermediäre nach §§ 91-96 MStV, den die Medienanstalten laut heutigem Bericht von „Tagesspiegel Background“ diese Woche an ausgewählte Verbände und Unternehmen verschickt haben.

Ergebnis der Anfrage

Die gleichlautende Anfrage wurde von der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) innerhalb von 24 Stunden beantwortet. https://fragdenstaat.de/a/205304

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Dezember 2020
  • Frist
    12. Januar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Entwurf einer S…
An die medienanstalten - ALM GbR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entwurf einer Satzung zur Regulierung von Medienintermediären (§§ 91-96 MStV) [#205282]
Datum
8. Dezember 2020 18:06
An
die medienanstalten - ALM GbR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Entwurf einer Satzung zur Konkretisierung der Bestimmungen für Medienintermediäre nach §§ 91-96 MStV, den die Medienanstalten laut heutigem Bericht von „Tagesspiegel Background“ diese Woche an ausgewählte Verbände und Unternehmen verschickt haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205282/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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die medienanstalten - ALM GbR
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. Dezember 2020, welche Sie an die E-Ma…
Von
die medienanstalten - ALM GbR
Betreff
AW: Entwurf einer Satzung zur Regulierung von Medienintermediären (§§ 91-96 MStV) [#205282]
Datum
12. Januar 2021 11:56
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. Dezember 2020, welche Sie an die E-Mail-Adresse des Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) gerichtet haben. Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist darauf gerichtet, Ihnen den Entwurf einer Satzung zur Konkretisierung der Bestimmungen für Medienintermediäre zur Verfügung zu stellen. Nach § 4 Abs. 1 IFG soll der Antrag auf Informationszugang für Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung abgelehnt werden. Aus diesem Grund können wir Ihrem Antrag leider nicht entsprechen. Mit freundlichen Grüßen