Entwurf Sektorleitlinie 2.0 für die Zulassungsbewertung von STE-Anlagen

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

den Entwurf für die Sektorleitlinie 2.0 für die Zulassungsbewertung von STE-Anlagen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. April 2023
  • Frist
    16. Mai 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Entwurf für die Sektorleitlinie 2…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entwurf Sektorleitlinie 2.0 für die Zulassungsbewertung von STE-Anlagen [#275812]
Datum
14. April 2023 15:44
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Entwurf für die Sektorleitlinie 2.0 für die Zulassungsbewertung von STE-Anlagen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275812/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Eisenbahn-Bundesamt
Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht ist beim Eisenbahn-Bundesamt eingegangen. Mit …
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
20. April 2023 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht ist beim Eisenbahn-Bundesamt eingegangen. Mit freundlichen Grüßen Eisenbahn-Bundesamt Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes. Da dies eine automatisch erstellte eMail ist, ist das Antworten hierauf aus technischen Gründen nicht möglich.

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Eisenbahn-Bundesamt
Sehr [geschwärzt], beiliegend erhalten Sie den Entwurf der Sektorleitlinie 2.0 für die Zulassungsbewertung gemäß …
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Entwurf Sektorleitlinie 2.0 für die Zulassungsbewertung von STE-Anlagen [#275812]
Datum
12. Mai 2023 12:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], beiliegend erhalten Sie den Entwurf der Sektorleitlinie 2.0 für die Zulassungsbewertung gemäß Ihres Antrages nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um ein Entwurfsdokument handelt, das noch nicht endgültig abgestimmt ist. Die Inhalte können sich noch ändern und sind derzeit weder für beteiligte Stellen verbindlich anwendbar noch können sie als Empfehlung eines Fachkreises für eine entsprechende Vorgehensweise aufgefasst werden. Die derzeit gültige Sektorleitlinie für die Zulassungsbewertung können Sie auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamten einsehen: https://www.eba.bund.de/DE/RechtRegelwerk/Verwaltungsvorschriften/VVGIuV/vvgiuv_node.html Mit freundlichen Grüßen Eisenbahn-Bundesamt

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