Entwurf StEP Wohnen 2030

- Entwurf des „Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2030“ (vgl. Artikel „An diesen Orten will Berlin bis 2030 199.000 Wohnungen bauen“ des Tagesspiegels vom 08.03.2019, https://www.tagesspiegel.de/berlin/neuer-stadtentwicklungsplan-an-diesen-orten-will-berlin-bis-2030-199-000-wohnungen-bauen/24078904.html)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. März 2019
  • Frist
    30. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entwurf StEP Wohnen 2030 [#63032]
Datum
27. März 2019 23:04
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Entwurf des „Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2030“ (vgl. Artikel „An diesen Orten will Berlin bis 2030 199.000 Wohnungen bauen“ des Tagesspiegels vom 08.03.2019, https://www.tagesspiegel.de/berlin/neuer-stadtentwicklungsplan-an-diesen-orten-will-berlin-bis-2030-199-000-wohnungen-bauen/24078904.html)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Ihre Anfrage vom 27.03.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist am 27.03.2019 um 23.05 Uhr bei uns einge…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.03.2019
Datum
29. März 2019 13:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist am 27.03.2019 um 23.05 Uhr bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Ihre Anfrage vom 27.03.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in die Beantwortung Ihres Antrages wird durch Verwaltungsa…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.03.2019
Datum
2. April 2019 17:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Beantwortung Ihres Antrages wird durch Verwaltungsakt erfolgen. Da dieser hinreichend bestimmt sein muss, benötige ich für die weitere Bearbeitung noch Ihre vollständige Postanschrift. Bitte lassen Sie mir diese möglichst kurzfristig zukommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 27.03.2019 [#63032] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> ich b…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 27.03.2019 [#63032]
Datum
3. April 2019 23:50
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um eine Antwort per E-Mail. Gemäß § 13 Abs. 3 IFG Berlin können Sie mir elektronisch Auskunft erteilen. Eine eventuelle Ablehnung können Sie mir gemäß § 15 Abs. 1 IFG Berlin ebenfalls elektronisch mitteilen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 63032 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Bescheid zum Akteneinsichsbegehren Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid zu …
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Bescheid zum Akteneinsichsbegehren
Datum
18. April 2019 14:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem Akteneinsichtsbegehren vom 27.03.2019. Mit freundlichen Grüßen