Entwurf und Stellungnahmen zum Abfallwirtschaftsgesetz

Antrag nach dem SächsUIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Den Entwurf sowie die Stellungnahmen des Abfallwirtschaftsausschusses zur aktuelle Abfallwirtschaftssatzung.
Soweit personenbezogene Daten enthalten sind, dürfen sie diese gerne unkenntlich machen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), da Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Januar 2019
  • Frist
    26. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
Julian Jacoby
Antrag nach dem SächsUIG Sehr geehrte Damen und Herren<< Adresse entfernt >> bitte senden Sie mir F…
An Landratsamt Vogtlandkreis Details
Von
Julian Jacoby
Betreff
Entwurf und Stellungnahmen zum Abfallwirtschaftsgesetz [#48387]
Datum
22. Januar 2019 20:10
An
Landratsamt Vogtlandkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG Sehr geehrte Damen und Herren<< Adresse entfernt >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Entwurf sowie die Stellungnahmen des Abfallwirtschaftsausschusses zur aktuelle Abfallwirtschaftssatzung. Soweit personenbezogene Daten enthalten sind<< Adresse entfernt >> dürfen sie diese gerne unkenntlich machen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG)<< Adresse entfernt >> da Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein<< Adresse entfernt >> bitte ich Sie<< Adresse entfernt >> die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein<< Adresse entfernt >> bitte ich<< Adresse entfernt >> mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG und bitte<< Adresse entfernt >> mir die erbetenen Informationen unverzüglich<< Adresse entfernt >> spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein<< Adresse entfernt >> bitte ich<< Adresse entfernt >> ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Jacoby <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Jacoby << Adresse entfernt >>
Landratsamt Vogtlandkreis
Guten Tag<< Adresse entfernt >> wir haben ihre Nachricht erhalten und an die zuständige Stelle weiter…
Von
Landratsamt Vogtlandkreis
Betreff
AW: Entwurf und Stellungnahmen zum Abfallwirtschaftsgesetz [#48387]
Datum
23. Januar 2019 08:24
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag<< Adresse entfernt >> wir haben ihre Nachricht erhalten und an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Vogtlandkreis
Antrag nach dem SächsUIG Sehr geehrter Herr Jacoby, zur o. g. Betreff möchte ich Ihnen folgendes mitteilen: …
Von
Landratsamt Vogtlandkreis
Betreff
Antrag nach dem SächsUIG
Datum
18. Februar 2019 15:28
Status
Warte auf Antwort
image005.png
6,0 KB
image006.png
6,9 KB


Sehr geehrter Herr Jacoby, zur o. g. Betreff möchte ich Ihnen folgendes mitteilen: Die von Ihnen angefragte Abfallwirtschaftssatzung wurde vom Kreistag des Vogtlandkreises beschlossen und anschließend bekanntgemacht. Die veröffentlichte Satzung finden Sie auf der Internetseite des Vogtlandkreises unter folgendem Link : https://www.vogtlandkreis.de/Politik-und-Kreisrecht/Kreistag/Satzungen-Ordnungen/index.php?La=1&NavID=2752.209&object=tx,2752.13244.1&kat=&kuo=2&sub=0 Stellungnahmen des Abfallwirtschaftsausschusses liegen nicht vor, Protokolle von nicht öffentlichen Ausschusssitzungen sind keine Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes. Freundliche Grüße
Julian Jacoby
AW: Antrag nach dem SächsUIG [#48387] Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Umwe…
An Landratsamt Vogtlandkreis Details
Von
Julian Jacoby
Betreff
AW: Antrag nach dem SächsUIG [#48387]
Datum
20. Februar 2019 12:03
An
Landratsamt Vogtlandkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Umweltinformationen sind nach §3 II Nr. 5 SächsUIG unabhängig nach der Art Ihrer Speicherung unter anderem wirtschaftliche Analysen, die zur Vorbereitung oder Durchführung von Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummer 3 verwendet werden. Da §3 II Nr. 3 lit. b SächsUIG explizit politische Konzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie Pläne benennt, sind die von mir begehrten Informationen durchaus Umweltinformationen i.S.d. SächsUIG. Ein Ablehnungsgrund nach §5 I Nr. 2 liegt meines Erachtens nicht vor, da ein überwiegendes Interesse der Bevölkerung besteht, die ja unmittelbar betroffen ist. Da das Gesetzesvorhaben abgeschlossen ist, sind somit auch keine nachteiligen Auswirkungen aus dieses zu befürchten (vgl. C-204/09 - EuGH). Sollten sie dennoch an Ihrer Auffassung festhalten, bitte ich sie darum, mir die genauen Ablehnungsgründe darzulegen. Mit freundlichen Grüßen Julian Jacoby Anfragenr: 48387 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Jacoby << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt Vogtlandkreis
AW: Antrag nach dem SächsUIG [#48387] Sehr geehrter Herr Jacoby, Ihre Rechtsauffassung, die Sie mir mit E-Mail v…
Von
Landratsamt Vogtlandkreis
Betreff
AW: Antrag nach dem SächsUIG [#48387]
Datum
28. Februar 2019 14:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Jacoby, Ihre Rechtsauffassung, die Sie mir mit E-Mail vom 20.02.2019 zukommen ließen, teile ich nicht. Es handelt sich im vorliegenden Fall gerade nicht um politische Konzepte bzw. Pläne. Im Übrigen sind die Protokolle nicht öffentlicher Sitzungen Belange im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 SächsUIG. Da die Befassungen der politischen Gremien mit Beschluss und Veröffentlichung der Abfallwirtschaftssatzung ihren Abschluss fanden liegt kein überwiegendes Interesse an der Bekanntgabe von nicht öffentlichen Protokollen vor, zumal Wirksamkeit nach außen ausschließlich die Regelungen der o. g. Satzung entfalten. Freundliche Grüße