Entwurf und wissenschaftliche Grundlage des Selbstbestimmungsgesetzes

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

Familienministerin Paus hat in einem Interview über den "Abstimmungsprozess" zwischen Familienministerium und dem Bundesministerium der Justiz berichtet: https://www.queer.de/detail.php?article_id=45277

Hierzu bitte ich Sie mir alle Dokumente zuzusenden die

- aktuelle (Vor-) Entwürfe eines solchen Gesetzes
- Wissenschaftliche Grundlagne für die aktuelle Formulierung des Gesetzentwurfs, insbesondere bezogen auf das vom Justizministers erwähnte Thema "Frauensauna" https://www.queer.de/detail.php?article_id=44389
- Kommunikation zwischen Familienministerium und dem Bundesministerium der Justiz bzgl. des Selbstbestimmungsgesetzes

beinhalten.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Das Justizministerium hat keine wissenschaftliche grundlage für das Selbstbestimmungsgesetz und befürchtet Meinungsmache (auch genannt Demokratische Prozesse) würde durch die Veröffentlichung der Beratungen passieren

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, Familienministerin Paus hat in einem Interview über den "Abstimmungs…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entwurf und wissenschaftliche Grundlage des Selbstbestimmungsgesetzes [#276060]
Datum
17. April 2023 13:45
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, Familienministerin Paus hat in einem Interview über den "Abstimmungsprozess" zwischen Familienministerium und dem Bundesministerium der Justiz berichtet: https://www.queer.de/detail.php?article_id=45277 Hierzu bitte ich Sie mir alle Dokumente zuzusenden die - aktuelle (Vor-) Entwürfe eines solchen Gesetzes - Wissenschaftliche Grundlagne für die aktuelle Formulierung des Gesetzentwurfs, insbesondere bezogen auf das vom Justizministers erwähnte Thema "Frauensauna" https://www.queer.de/detail.php?article_id=44389 - Kommunikation zwischen Familienministerium und dem Bundesministerium der Justiz bzgl. des Selbstbestimmungsgesetzes beinhalten. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276060/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Justiz
Auskunft nach dem IFG Ablehunung des Antrags: - es gibt keine wissenschaftliche Grundlage für den Gesetzentwurf - …
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem IFG
Datum
16. Mai 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Ablehunung des Antrags: - es gibt keine wissenschaftliche Grundlage für den Gesetzentwurf - es wird eine Beeinträchtigung des Verhandlungsklimas befürchtet