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Sehr geehrter Herr Göller,
ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Anfrage vom 25.10.2023 in der oben genannten Sache, die mir zur weiteren Bearbeitung übergeben wurde. Der Vorgang wurde hier zunächst als Antrag auf Akteneinsicht unter dem Geschäftszeichen TiefGrün GSO-09.15/04.06-01-10/23 registriert.
Wie bereits zu Ihrer Anfrage zum Umbau des Knotenpunkts Brückenstraße/B96a geschehen, weise ich zum Sachverhalt selbst zunächst darauf hin, dass seitens des Straßen- und Grünflächenamts, hier des Fachbereichs Tiefbau als Straßenbaubehörde, keine eigenen Planungen hinsichtlich eines Umbaus des Knotenpunkts bestehen bzw. umgesetzt werden.
Auch diese Anfrage dürfte sich daher auf die Maßnahmen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) beziehen, die im Rahmen umfassender Baumaßnahmen zur Erneuerung bzw. dem Ausbau der Straßenbahntrasse zwischen S-Bahnhof Schöneweide und Edisonstraße erforderlich sind. Die Anfrage wäre insofern direkt an die BVG zu richten. Anfragen zu diesbezüglichen konkreten verkehrsrechtliche Anordnung wären ggf. an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU), Abt. VI - Verkehrsmanagement (<<E-Mail-Adresse>>) als anordnende obere Straßenverkehrsbehörde zu richten.
Im Ergebnis wird hier die Beantwortung Ihrer Anfrage daher als relativ einfache Aktenauskunft zu bestehenden Zuständigkeiten bewertet. Von der Erhebung einer Verwaltungsgebühr wird daher im vorliegenden Fall abgesehen.
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten wird hier ernst genommen. Das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick informiert Sie daher mit beigefügtem Merkblatt Datenschutz, zu welchem Zweck hier personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage erhoben, gespeichert oder ggf. weitergeleitet werden. Dieser Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie im Rahmen des Datenschutzes haben.
Mit freundlichen Grüßen