Entwurfsstand des Landschaftsplans, Festsetzungen zur Bekämpfung des Riesen-Bärenklaus (Heracleum mantegazzianum)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin Masterstudent und wissenschaftlicher Mitarbeiter des Studiengangs Landschaftsarchitektur und Umweltplanung an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe und beschäftige mich im Zuge meiner Masterthesis mit dem invasiven Neophyten Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) auf (Groß)baustellen. Bereits in meiner Bachelorthesis, habe ich mich diesem Thema, in Kooperation mit Straßen.NRW, gewidmet.
Gem. LANUV gibt es einen Aufstellungsbeschluss für den Landschaftsplan Schalksmühle vom 05.12.1991.
Ich bitte um die Zusendung eines aktuellen Entwurfsstands des Landschaftsplans, insbesondere von zeichnerischen und textlichen Festsetzungen zum Umgang mit Neophyten wie dem Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum). Sollte ein solcher Entwurfsstand noch nicht vorliegen oder ist es Ihnen nicht möglich, mir diesen zur Verfügung zu stellen, bitte ich um Auskunft darüber, wie die Stadt Schalksmühle beabsichtigt, im Rahmen des Landschaftsplans mit der Bekämpfung von Neophyten umzugehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum30. Mai 2020
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4. Juli 2020
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