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Entzug der ärztlichen Approbation

Sie haben lt. Pressemitteilung im vergangenem Jahr einem wegen Körperverletzung verurteilten Urologen aus dem HSK die Approbation mit sofortiger Wirkung entzogen. Ist diese Entscheidung angefochten worden bzw. wie ist der momentane Stand des Verfahrens?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Dezember 2023
  • Frist
    6. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Si…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entzug der ärztlichen Approbation [#295909]
Datum
31. Dezember 2023 15:42
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie haben lt. Pressemitteilung im vergangenem Jahr einem wegen Körperverletzung verurteilten Urologen aus dem HSK die Approbation mit sofortiger Wirkung entzogen. Ist diese Entscheidung angefochten worden bzw. wie ist der momentane Stand des Verfahrens?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/295909/upload/7eec03e8ee6725442b5a592f5d50200fad1849ab/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr << Antragsteller:in >> gegen den am 17.08.2022 erlassenen Widerruf der Approbation des Arztes wu…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
Antwort: Entzug der ärztlichen Approbation (#295909)
Datum
4. Januar 2024 09:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gegen den am 17.08.2022 erlassenen Widerruf der Approbation des Arztes wurde fristgerecht Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg eingereicht. Diese Klage hat aufschiebende Wirkung, so dass der Widerruf noch nicht rechtskräftig ist. Ein Verhandlungstermin wurde seitens des Gerichts noch nicht festgesetzt. Eine Entscheidung liegt demgemäß noch nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, danke für die schnelle Antwort. Ich verstehe nicht, wie sich das VG Arnsberg soviel Zeit lassen kann, u…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Entzug der ärztlichen Approbation (#295909) [#295909]
Datum
4. Januar 2024 13:55
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für die schnelle Antwort. Ich verstehe nicht, wie sich das VG Arnsberg soviel Zeit lassen kann, um in dieser Angelegenheit zu entscheiden. Es liegt doch wohl in besonderem öffentlichen Interesse, die Bevölkerung vor derart straffällig gewordenen Ärzten/innen zu schützen, d.h. solche Straftäter von einer weiteren Tätigkeit in diesem Beruf auszuschließen. Kann das Gericht nicht über eine ihm vorgesetzte Stelle veranlasst werden, hier schneller zu entscheiden? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295909/

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Bezirksregierung Arnsberg
Sehr << Antragsteller:in >> die Gerichte sind unabhängig und terminieren im Rahmen ihrer Kapazitäten …
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Antwort: Entzug der ärztlichen Approbation (#295909) [#295909]
Datum
4. Januar 2024 14:27
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die Gerichte sind unabhängig und terminieren im Rahmen ihrer Kapazitäten nach Eingang. Sie sind dem Justizministerium des Landes NRW zugeordnet. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.