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Entzug der Gemeinnützigkeit der VVN-BDA Berlin

laut aktuellen informationen gibt es in ihrem Haus Vorstellungen für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts. Dabei sei „vorrangiges Ziel“, die „Vereine zu schützen und ihnen weiterhin politisches Engagement zu ermöglichen“. Und man wolle „negative Auswirkungen auf den Status der Gemeinnützigkeit ausschließen“. Dazu habe ich folgende Fragen:
1. bitte ich um Zusendung bisher vorliegender Entwürfe für dieses Gesetz,
2. möchte ich wissen inwieweit in Zukunft die Förderung von Menschen- und Bürgerrechten, von Frieden und Antifaschismus oder des Klimaschutzes im veränderten Gemeinnützigkeitsrecht verankert wird.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut aktuellen info…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entzug der Gemeinnützigkeit der VVN-BDA Berlin [#175268]
Datum
23. Januar 2020 17:23
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut aktuellen informationen gibt es in ihrem Haus Vorstellungen für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts. Dabei sei „vorrangiges Ziel“, die „Vereine zu schützen und ihnen weiterhin politisches Engagement zu ermöglichen“. Und man wolle „negative Auswirkungen auf den Status der Gemeinnützigkeit ausschließen“. Dazu habe ich folgende Fragen: 1. bitte ich um Zusendung bisher vorliegender Entwürfe für dieses Gesetz, 2. möchte ich wissen inwieweit in Zukunft die Förderung von Menschen- und Bürgerrechten, von Frieden und Antifaschismus oder des Klimaschutzes im veränderten Gemeinnützigkeitsrecht verankert wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175268 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175268
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Gemeinnützigkeit Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Gemeinnützigkeit
Datum
18. Februar 2020 13:08
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
751,6 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß
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