Entzug der Schulgenehmigung

den Bescheid zum Entzug der Schulgenehmigung zum 30. September gegenüber der Waldorfschule Rheine

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    5. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
  • Kosten dieser Information:
    150,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entzug der Schulgenehmigung [#264791]
Datum
5. Dezember 2022 22:58
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Bescheid zum Entzug der Schulgenehmigung zum 30. September gegenüber der Waldorfschule Rheine
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264791/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Münster
Eingangsbestätigung Anfrage #264791 Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
Eingangsbestätigung Anfrage #264791
Datum
12. Dezember 2022 16:27
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 06.12.2022 (#264791) im Dezernat 48 und deren weitere Bearbeitung. Der Bescheid wird unaufgefordert ergehen. Die von Ihnen erbetene Übersendung des Bescheides zur Aufhebung der Schulgenehmigung ist wegen des mit der Beantwortung Ihrer Anfrage anfallenden Verwaltungsaufwandes gebührenpflichtig. Gemäß § 11 Abs. 1 IFG, VerwGebO IFG NRW werden für Amtshandlungen nach dem IFG Gebühren erhoben. Sie richten sich unter anderem nach dem Umfang des Verwaltungsaufwands. Der von Ihnen erbetene Bescheid enthält personenbezogene Daten. Der genaue zeitliche Aufwand für die Schwärzung ist zurzeit noch nicht absehbar. Die Gebührenhöhe kann daher aktuell noch nicht genau beziffert werden; sie wird sich voraussichtlich in etwa zwischen 120 und 150 Euro bewegen. Die Gebühren können erst nach Abschluss des Verfahrens genau beziffert werden. Der Gebührenbescheid wird in Form eines Verwaltungsaktes ergehen. Für dessen Adressierung benötige ich Ihre vollständige Adresse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#264791] Sehr << Anrede >> hiermit ziehe ich meine Anfrage „Entzug d…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#264791]
Datum
21. Dezember 2022 16:30
An
Bezirksregierung Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit ziehe ich meine Anfrage „Entzug der Schulgenehmigung“ (05.12.2022, #264791) aufgrund der zu erwartenden Kosten zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksregierung Münster
Automatische Antwort: Zurückziehen meines IFG-Antrags [#264791] Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin erst am 02…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
Automatische Antwort: Zurückziehen meines IFG-Antrags [#264791]
Datum
21. Dezember 2022 16:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin erst am 02.01.2023 wieder nicht erreichbar. In dringenden Fällen können Sie sich an [geschwärzt] ([geschwärzt]) wenden. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]