Entzug des Fundings von "Oyoun"

- interne sowie externe Kommunikation sowie Dokumente zu dem Entzug des Fundings von dem Kulturverein "Oyoun", vgl. Resident Advisor vom 27. November 2023 https://ra.co/news/79862

Ich möchte betonen, dass sich diese Anfrage auch auf die interne Entscheidungsfindung bezieht. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. November 2023
  • Frist
    30. Dezember 2023
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Lennart Mühlenmeier
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - inte…
An Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Entzug des Fundings von "Oyoun" [#293741]
Datum
28. November 2023 18:31
An
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne sowie externe Kommunikation sowie Dokumente zu dem Entzug des Fundings von dem Kulturverein "Oyoun", vgl. Resident Advisor vom 27. November 2023 https://ra.co/news/79862 Ich möchte betonen, dass sich diese Anfrage auch auf die interne Entscheidungsfindung bezieht. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 293741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293741/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 28.11.2023 Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, bitte entschuldigen Sie die verzögert…
Von
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 28.11.2023
Datum
15. Dezember 2023 15:21
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, bitte entschuldigen Sie die verzögerte Beantwortung. Ihren Antrag auf Akteneinsicht vom 28.11.2023 hinsichtlich interner sowie externer Kommunikation sowie Dokumente zu dem Entzug des Fundings von dem Kulturverein "Oyoun", habe ich erhalten. Diesbezüglich werde ich zunächst das Oyoun hinsichtlich einer möglichen Vertraulichkeit personenbezogener Daten sowie Geschäftsgeheimnisse gem. §§ 6, 7 Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG) um Einwilligung zur Akteneinsicht bitten. Zudem sind vorliegend insbesondere Vertraulichkeiten für Entwürfe zu Entscheidungen sowie für Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung nach § 10 Abs. 1 IFG zu berücksichtigen sowie Informationen, die den Prozess der Willensbildung innerhalb der Behörde betreffen, § 10 Abs. 4 IFG. Eine Abschätzung der voraussichtlichen Gebührenhöhe ist derzeit noch nicht möglich, jedoch sieht die Verwaltungsgebührenordnung für den Fall einer aufwendigen Bearbeitung, insb. da Akteninhalte aufgrund entgegenstehender Vertraulichkeiten unkenntlich zu machen sind, eine Mindestgebühr von 100 € vor. Sobald die Stellungnahme des Oyoun vorliegt, werde ich Sie zum weiteren Fortgang der Prüfung informieren Mit freundlichen Grüßen

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Lennart Mühlenmeier
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 28.11.2023 [#293741] Guten Tag << Anrede >> in Anbetracht der zu…
An Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 28.11.2023 [#293741]
Datum
19. Dezember 2023 08:19
An
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> in Anbetracht der zu erwartenden Kosten ziehe ich meinen Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 293741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293741/