ePass-Zugriffsberechtigung für Fingerabdrücke durch Drittstaaten

Laut Bundesdruckerei ist der Zugriff auf die Daten des RFID-Chips im ePass für andere Staaten eingeschränkt. Insbesondere der Zugriff auf Fingerabdrücke würde "nur Staaten, die von Deutschland spezielle Zugriffsberechtigungen erhalten" gewährt. Auf dieser Basis bitte ich Sie mir Auskunft über folgende Fragen zu erteilen:
Welche Staaten innerhalb der EU haben Zugriff auf die im ePass gespeicherten Fingerabdrücke?
Welche Staaten außerhalb der EU haben Zugriff auf die im ePass gespeicherten Fingerabdrücke?
Wie ist sichergestellt, dass diese Staaten den Zugriff auf die Fingerabdrücke nur zum Zweck der Überprüfung von der Echtheit des Dokuments oder der Identität des Passinhabers ausgelesen und verwendet werden?
Wie ist sichergestellt, dass diese Staaten die Fingerabdrücke nicht zentral speichern?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2015
  • Frist
    20. Februar 2015
  • 4 Follower:innen
Andre Hoffmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Bundesdruck…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Andre Hoffmann
Betreff
ePass-Zugriffsberechtigung für Fingerabdrücke durch Drittstaaten [#8409]
Datum
17. Januar 2015 18:24
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Bundesdruckerei ist der Zugriff auf die Daten des RFID-Chips im ePass für andere Staaten eingeschränkt. Insbesondere der Zugriff auf Fingerabdrücke würde "nur Staaten, die von Deutschland spezielle Zugriffsberechtigungen erhalten" gewährt. Auf dieser Basis bitte ich Sie mir Auskunft über folgende Fragen zu erteilen: Welche Staaten innerhalb der EU haben Zugriff auf die im ePass gespeicherten Fingerabdrücke? Welche Staaten außerhalb der EU haben Zugriff auf die im ePass gespeicherten Fingerabdrücke? Wie ist sichergestellt, dass diese Staaten den Zugriff auf die Fingerabdrücke nur zum Zweck der Überprüfung von der Echtheit des Dokuments oder der Identität des Passinhabers ausgelesen und verwendet werden? Wie ist sichergestellt, dass diese Staaten die Fingerabdrücke nicht zentral speichern?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Hoffmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Hoffmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Hoffmann
Andre Hoffmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "ePass-Zugriffsberechtigung für Fingerabdr…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Andre Hoffmann
Betreff
AW: ePass-Zugriffsberechtigung für Fingerabdrücke durch Drittstaaten [#8409]
Datum
28. Februar 2015 14:35
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "ePass-Zugriffsberechtigung für Fingerabdrücke durch Drittstaaten" vom 17.01.2015 (#8409) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Andre Hoffmann Anfragenr: 8409 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Hoffmann << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Passwesen
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Passwesen
Datum
7. März 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
182,9 KB