Erarbeitete Maßnahmen zum Umgang mit Bauernprotesten 2024

- An Kommunen gesendete Dokumente mit Maßnahmen um mit den sogenannten Bauernprotesten umzugehen (falls vorhanden), wie z.B. Vorschläge für Allgemeinverfügungen, Anordnungen zur breiten Verteilung von Rettungskräften um im Notfall schnell vor Ort sein zu können, ...

- sonstige Dokumente des Ministeriums um mit den Bauernprotesten umzugehen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - An Kommunen gesendete Dokumente …
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erarbeitete Maßnahmen zum Umgang mit Bauernprotesten 2024 [#296610]
Datum
8. Januar 2024 16:42
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- An Kommunen gesendete Dokumente mit Maßnahmen um mit den sogenannten Bauernprotesten umzugehen (falls vorhanden), wie z.B. Vorschläge für Allgemeinverfügungen, Anordnungen zur breiten Verteilung von Rettungskräften um im Notfall schnell vor Ort sein zu können, ... - sonstige Dokumente des Ministeriums um mit den Bauernprotesten umzugehen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296610 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296610/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM1-0221-48/5 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht an das Ministerium des…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Erarbeitete Maßnahmen zum Umgang mit Bauernprotesten 2024 [#296610]
Datum
9. Januar 2024 15:39
Status
Warte auf Antwort
Az.: IM1-0221-48/5 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht an das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Ihren Antrag haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügter Bescheid des Innenministeriums - Landespolizeipräsidium samt…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Erarbeitete Maßnahmen zum Umgang mit Bauernprotesten 2024 [#296610]
Datum
8. Februar 2024 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügter Bescheid des Innenministeriums - Landespolizeipräsidium samt Anlagen wird Ihnen zur Kenntnis übersandt. Mit freundlichen Grüßen

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