Erdgasstatistik - Datenschutzgründe ab 2016

- Begründung Datenschutz Erdgasstatistik* (rechtliche Grundlage) für: aus Datenschutzgründen werden Importe nicht mehr nach Ursprungsländer ausgewiesen (ab 2016)

*https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/egas_entwicklung_1999.xlsm?__blob=publicationFile&v=54

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    25. Juli 2022
  • Frist
    27. August 2022
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Mats Kampmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Begründung Date…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Mats Kampmann
Betreff
Erdgasstatistik - Datenschutzgründe ab 2016 [#255480]
Datum
25. Juli 2022 21:05
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Begründung Datenschutz Erdgasstatistik* (rechtliche Grundlage) für: aus Datenschutzgründen werden Importe nicht mehr nach Ursprungsländer ausgewiesen (ab 2016) *https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/egas_entwicklung_1999.xlsm?__blob=publicationFile&v=54
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mats Kampmann Anfragenr: 255480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255480/ Postanschrift Mats Kampmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mats Kampmann
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Sehr geehrter Herr Kampmann, Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 Informationsfreihei…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
WG: Erdgasstatistik - Datenschutzgründe ab 2016 [#255480]
Datum
27. Juli 2022 13:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kampmann, Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen. Der Vorgang hat das Aktenzeichen Z13-IFso-840/22 erhalten. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jeder Kommunikation mit dem BAFA an. Ich weiße darauf hin, dass Auskünfte nach dem IFG gebührenpflichtig sein können. Bitte teilen Sie mir daher mit, ob Sie Ihren Antrag vor diesem Hintergrund aufrechterhalten wollen. Ob die Auskunft gebührenpflichtig ist oder nicht und in welcher Höhe Kosten anfallen können, ist nach derzeitigem Stand noch nicht absehbar, da sich diese nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand berechnen. Grundsätzlich können Gebühren für die Zurverfügungstellung von Informationen nach IFG erhoben werden (§ 10 Abs. 1 S. 1 IFG). Wenn es sich um eine einfache Auskunft handelt, fallen gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG i. V. m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFGGebV) keine Gebühren an. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Sehr geehrter Herr Kampmann, zu meiner untenstehenden E-Mail vom 27.07.2022 habe ich von Ihnen bisher keine Rückm…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
AW: Erdgasstatistik - Datenschutzgründe ab 2016 [#255480]
Datum
12. Dezember 2022 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kampmann, zu meiner untenstehenden E-Mail vom 27.07.2022 habe ich von Ihnen bisher keine Rückmeldung erhalten. Soweit ich von Ihnen binnen eines Monats ab Zugang dieser Nachricht keine Rückmeldung verzeichne, werde ich davon ausgehen, dass Ihrerseits kein Interesse mehr an der Weiterverfolgung Ihres Antrags nach § 1 Abs. 1 IFG besteht. Mit freundlichen Grüßen
Mats Kampmann
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#255480] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Erdgass…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Mats Kampmann
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#255480]
Datum
24. Dezember 2022 12:24
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Erdgasstatistik - Datenschutzgründe ab 2016“ (25.07.2022, #255480) zurück. Mit freundlichen Grüßen Mats Kampmann
Mats Kampmann
AW: Zurückziehen meines IFG-Antrags [#255480] Guten Tag, Anfrage zurückgezogen Mit freundlichen Grüßen Mats Kam…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Mats Kampmann
Betreff
AW: Zurückziehen meines IFG-Antrags [#255480]
Datum
24. Dezember 2022 12:34
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Anfrage zurückgezogen Mit freundlichen Grüßen Mats Kampmann Anfragenr: 255480 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255480/
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Dezember 2022 12:34
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Mats Kampmann
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#255480] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Erdgass…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
Mats Kampmann
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#255480]
Datum
31. Dezember 2022 09:12
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Erdgasstatistik - Datenschutzgründe ab 2016“ (25.07.2022, #255480) zurück. Mit freundlichen Grüßen Mats Kampmann