Erdgasstatistiken

Bitte senden Sie mir die rechtlichen Grundlagen auf derer das BMWK und damit verbundene Behörden (insb. BAFA) die Erdgasimportmengen ab 2018 nicht mehr länderspezifisch ausweisen. Eine Erläuterung der Gründe wäre von Interesse, auch um die öffentlich zugänglichen Daten nach Quellenländern von Erdgas (wie bspw. EUROSTAT) plausibel nachvollziehen zu können.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juni 2022
  • Frist
    26. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erdgasstatistiken [#251938]
Datum
22. Juni 2022 13:48
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir die rechtlichen Grundlagen auf derer das BMWK und damit verbundene Behörden (insb. BAFA) die Erdgasimportmengen ab 2018 nicht mehr länderspezifisch ausweisen. Eine Erläuterung der Gründe wäre von Interesse, auch um die öffentlich zugänglichen Daten nach Quellenländern von Erdgas (wie bspw. EUROSTAT) plausibel nachvollziehen zu können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 251938 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags vom 22.06.2022 im Bunde…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Erdgasstatistiken [#251938]
Datum
23. Juni 2022 12:48
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags vom 22.06.2022 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat IIB4 – Gas zuständig. Ihr Antrag richtet sich auf die Herausgabe der Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Statistiken bzw. auf eine Erklärung, warum Erdgasimporte nach 2018 nicht mehr nach Herkunftsländern differenzieren. Sowohl das Informationsfreiheitsgesetz als auch das Umweltinformationsgesetz zielen auf die Herausgabe gespeicherter Informationen, soweit diese nicht in öffentlich zugänglichen Quellen abrufbar sind. Insofern wäre Ihr Antrag abzulehnen. Um Ihrem Anliegen aber zu entsprechen, werten wir diesen gerne als Bürgeranfrage. Die zentrale Rechtsnorm ist das Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG), öffentlich abrufbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/. Nach dieser Norm unterliegen Einzelangaben der Geheimhaltung, wenn sie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellen. Aufgrund der geringen Anzahl an Gasimporteuren bestünde für Wettbewerber die Möglichkeit, aus den veröffentlichten Zahlen Rückschlüsse auf Verträge ihrer Wettbewerber zu schließen. Wir hoffen, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Für vertiefende Fragen bitten wir Sie sich an das zuständige Statische Bundesamt zu wenden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnell Antwort und die Kulanz bei der Beantwortung. Das Arg…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erdgasstatistiken [#251938]
Datum
23. Juni 2022 13:55
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnell Antwort und die Kulanz bei der Beantwortung. Das Argument der Oligopolstruktur am Gasmarkt ist nachvollziehbar, vor dem Hintergrund der Transparenz der Gasflüsse über die Transparency Platform von Entso-G doch teilweise wiederlegbar. Meine Anfrage zielt vor allem auch darauf ab, dass es keine einheitlichen Daten zu Importen gibt, jedoch eine Reihe an öffentlich zugänglichen Datensätzen. Dennoch bedanke ich mich vielmals für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251938/